Oberhausen.. Die Stadt hat alle 32 Flächen und Gebäude veröffentlicht, die sie für Flüchtlingsunterkünfte geprüft hat. Warum die meisten nicht in Frage kommen.


Um in diesem Jahr 450 zusätzliche Wohnplätze in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge in Oberhausen zu schaffen, hat die Verwaltung 32 Flächen und Immobilien auf eine Nutzung dafür abgeklopft. Öffentlich wurde die Forderung laut, die Stadtspitze solle nicht nur die fünf Standorte bekannt geben, auf denen jetzt Heime entstehen sollen, sondern auch alle anderen geprüften öffentlich machen. Dies ist seit gestern der Fall, im Folgenden ein Auszug aus der Liste, die auch auf der Oberhausener Stadtseite unter www.oberhausen.de einsehbar ist.


Max-Eyth-Straße: Der Parkplatz des Stadions Niederrhein im Bereich der Stoag-Fahrzeughalle eignet sich laut Prüfungsergebnis nicht, weil Leitungen über das Gelände laufen, die aufwändig verlegt werden müssten.


Helmholtzstraße 171: Das ehemalige Frauenhaus wird bereits als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt, ein weiterer Ausbau ist nicht möglich (geschlossene Bauweise). Aktuelle Kapazität: 20 Plätze.


Wewelstraße: In dem Obdachlosenstandort werden zwei Wohnungen im Notfall als Flüchtlingsunterkunft genutzt, aus bau- und planungsrechtlichen Gründen sei eine Erweiterung nicht möglich.


Dinnendahlstraße: Eine Bebauung des ehemaligen Sportplatzes ist laut Prüfergebnis nicht möglich, weil die Kosten für die Aufbereitung des Geländes aufgrund der Bodenbeschaffenheit (Tragfähigkeit) zu hoch seien, damit ist die Fläche nicht sofort verfügbar.


Klosterhardter Straße: Der ehemalige Sportplatz befindet sich im Eigentum des Landes NRW, „eine städtische Nutzung wurde angefragt, aber bislang abgelehnt“.


Gartroper Straße: „Das in der Vergangenheit temporär als Flüchtlingsstandort genutzte Grundstück unterliegt – im Zusammenhang mit dem Betuwe-Ausbau – einer Veränderungssperre“, lautet das Prüfergebnis.


Emsstraße: Auf einen Teil des ehemaligen Sportplatzes sind zwei Sportschützenvereine verlagert worden, die verbleibende Fläche ist zur Aufforstung vorgesehen.


Fahnhorststraße: Das unbebaute Gewerbegrundstück ist zwar sofort verfügbar, aber „mit Blick auf eine anzustrebende Mindestgröße der Gemeinschaftsunterkunft und notwendiger Außen- und Bewegungsflächen“ zu klein.


Jagdstraße 29/31: Die Gebäude der ehemaligen Obdachlosenunterkunft „befinden sich im Fremdeigentum und in einem entkernten und somit unbewohnbaren Zustand“.


Josefschule: Der im Sommer 2014 geschlossene Schulstandort ist nicht verfügbar, da „eine grundsätzliche Einigung mit einem Kaufinteressenten hinsichtlich einer Veräußerung“ erfolgt ist. Es gilt der Vertrauensschutz für mögliche Investoren.