Oberhausen..
Kastrationspflicht für freilaufende Katzen? „Die Bundestierärztekammer befürwortet das“, sagt Dr. Achim Roll, leitender Tierarzt an der Kleintierklinik Asterlagen. In der Tat hatte Prof. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), bereits im März des vergangenen Jahres bedauert: „Eine bundeseinheitliche Kastrationspflicht für Katzen, die ins Freie dürfen, gibt es leider nicht.“ Mantel weiter: „Aus unserer Sicht und im Sinne eines nachhaltigen Tierschutzes wäre das aber wünschenswert.“
Die Kammer appelliert an alle Katzenbesitzer, ihre Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. „Immer noch werden eine Vielzahl von Katzen und Katern gehalten, die sich regelmäßig im Freien aufhalten und nicht kastriert sind“, heißt es auf der Homepage der Organisation. „Aber um die Jungtiere kümmert sich dann oft keiner mehr, sie verwildern“, kritisiert die BTK.
Kommunen sind gefordert
In diesen wildlebenden Katzenpopulationen sieht auch der Tierarzt Roll das größte Problem. „Diese Tiere müssten alle eingefangen und kastriert werden“, verlangt er. Die Katzenhilfe Oberhausen, eine private Organisation von Tierschützern, habe auf diesem Gebiet große Erfolge erzielt. Aber natürlich seien hier in erster Linie die Kommunen gefordert. „Sie müssten sich an den Kastrationskosten beteiligen“, erklärt der Tierarzt.
Er betrachtet das Ganze auch einmal unter dem Gesichtspunkt eines nüchternen Rechenexempels: „Man müsste berechnen, was drei Jahre gezielte Kastrationen kosten und dieser Summe die Tierarztkosten gegenüberstellen, die so eingespart werden könnten.“ Denn die wilden unkastrierten Katzen sind alle krank. „Sie leiden an Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen oder Katzen-Leukose, haben Würmer und sind unterernährt“, sagt auch Mantel von der BTK. Und Roll weiß aus eigener langjähriger Erfahrung: „Kaum eine der wild eingefangenen Katzen ist gesund.“
Krankheiten nehmen ab
Sobald die Tiere kastriert sind nehmen die Krankheiten ab, etwa weil Beißereien unter unkastrierten Katern wegfallen oder nicht ständig junge Katzen nachkommen. Die Tiere, die nach dem Eingriff wieder in ihrer vertrauten Umgebung ausgesetzt werden, müssen dort zudem auch gefüttert werden. So versorgt, haben sie sogar gute Chancen, alt zu werden.
Der Rückgang der Infektionskrankheiten bei den Tieren hat auch einen positiven Nebeneffekt auf nicht geimpfte Hauskatzen, sagt Roll. Sie können sich draußen nicht mehr so schnell bei den wilden Katzen mit gefährlichen Seuchen anstecken.
Katzenhilfe trägt Kosten für Kastrationen
Eine entscheidende Frage stellt sich hinsichtlich groß angelegter Kastrationsaktionen. Wer bezahlt sie? Bislang ist es in Oberhausen noch so, dass die Katzenhilfe in Oberhausen die kompletten Kosten für die in ihrem Auftrag kastrierten Tiere trägt.
Das sind 120 Euro für ein Katzenmädchen, ca. 75 Euro für einen Kater. Zusätzlich lassen die Tierschützer die Tiere aber auch noch entwurmen, entflohen, tätowieren und gegen Katzenseuche impfen. Auch die Kosten für die Behandlung schwer kranker wilder Tiere übernimmt die Katzenhilfe. „Die Behandlung eines Unfalltieres kostet immer zwischen 500 und 800 Euro“, nennt Eveline Müller von der Katzenhilfe ein Beispiel.
Von der Stadt würden sie als Privatleute keinen Cent erhalten. Das erginge auch allen anderen so, die einen herrenlosen verletzten Hund oder eine kranke wilde Katze beim Tierarzt behandeln lassen. „Sie bleiben auf den Kosten sitzen“, sagt ein Stadtsprecher. Denn für die Oberhausener Tiere ist das Tierheim Mülheim zuständig, an das die Stadt jährlich rund 150 000 Euro zahlt.
Andere Regeln in den Nachbarstädten
In der Nachbarstadt Duisburg etwa ist das anders. Duisburg übernimmt die Kosten für verletzte Hunde und Katzen, wenn der Halter nicht ermittelt werden kann. Die Kosten werden nach dem tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Aber auch hier erklärt eine Stadtsprecherin: „Das Tierheim ist über eine Notrufnummer immer erreichbar (auch außerhalb der Bürozeiten). Man sollte verletzte Tiere nach Möglichkeit nicht selbst transportieren, sondern das Tierheim anrufen.“
Kosten für lebensnotwendige Behandlungen würden von der Stadt übernommen. Nur im äußersten Notfall sollten verletzte Hunde und Katzen direkt zum Tierarzt gebracht werden. Die Kosten würden unter den oben genannten Voraussetzungen dann aber ebenfalls erstattet.