Wann und in welcher Höhe die Oberhausener Bürger zu viel gezahlte Müllgebühren zurückerstattet bekommen, ist weiterhin offen. „Die Preisprüfungsanstalt in Düsseldorf ist noch bei der Auswertung des Oberverwaltungsgerichtsurteils“, erklärt Rechtsdezernent Frank Motschull. Bei den Prüfern liegt auch die gutachterliche Bewertung des Urteils vor, die die Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage (GMVA) erstellen ließ. Motschull rechnet damit, dass Düsseldorf noch in diesem Jahr einen Preis festlegt, auf dessen Grundlage dann errechnet wird, wie viel jeder Bürger zurückerstattet bekommt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Ende April ein Urteil über die Klagen von Bürgern gefällt und darin festgestellt, dass die Preisberechnung der GMVA zu hoch sei. Die zuviel gezahlten Gebühren der Jahre 2010 und 2011 werden nur an die Kläger, die zu viel gezahlten Gebühren der Jahre 2012 und 2013 an alle Oberhausener Bürger zurückgezahlt. Zu 2014 gibt es noch keine Gerichtsentscheidung.