Aus Sorge vor einem wirtschaftlichen Desaster bei dem bisher so lukrativen Müllofen GMVA und dem Verlust von 200 Arbeitsplätzen in Lirich wollen die Städte Oberhausen und Duisburg einen politisch gewagten Weg beschreiten. Mit einer rechtlichen Neukonstruktion soll es nach einer Beschlussvorlage für den Rat möglich werden, dass die GMVA für den Hausmüll der Oberhausener und Duisburger Bürger auch künftig die umstrittenen relativ hohen Beträge von derzeit 175 Euro pro Tonne kassieren darf. Auf dem freien Markt dagegen kann die GMVA-Führung im Moment nur 50 bis 70 Euro pro Tonne Müll für die Verbrennung berechnen, um ihre von der Landespolitik in den 90er Jahren zu üppig bemessenen teuren Anlagen auszulasten.
Kompliziertes Preisrecht
Die Ermittlung des Preises für den Hausmüll der Oberhausener unterliegt heute dem komplizierten öffentlichen Preisrecht. Die üppige Kalkulation der GMVA konnte danach erfolgreich von Privatklägern vor Gericht angegriffen werden. Auf Wunsch des Oberhausener Rates überprüft seit Ende 2011 die unabhängige Preisaufsicht der Bezirksregierung die Kalkulation der GMVA. Bisher ist durchgesickert, dass die Aufseher die Preise der GMVA wegen diverser rechtlicher Fehler für zu hoch halten – und allenfalls um die 120 Euro als erlaubt einschätzen. Ein Kritikpunkt: Die bei der Verbrennung des kommunalen Hausmülls entstehende Energie (Strom und Fernwärme) wird von der GMVA verkauft – die Einnahmen werden jedoch nicht preismindernd berücksichtigt.
Die GMVA-Geschäftsführung, gestellt von den Anteilseignern Remondis und der Stadt Oberhausen, hatte gestützt auf zwei Gutachten ihre Kalkulation bisher für korrekt gehalten, macht nun aber einen Schwenk: Sie ist nach WAZ-Informationen jetzt überzeugt, dass ihr Hausmüll-Preis preisrechtlich so angreifbar ist, dass die GMVA ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage beraubt werden kann. „Wenn wir nur noch 100 Euro pro Tonne Hausmüll berechnen dürfen, dann kann man hier die Lichter ausdrehen“, hatte GMVA-Geschäftsführer Ingo Schellenberger bereits im April gesagt.
Stadtrat muss entscheiden
Um eine Insolvenz abzuwenden, bittet die GMVA den Rat um die zügige Schaffung eines neuen Rechtsgeflechts aus Kommanditgesellschaft und Unterbeauftragungs-Verträgen für Oberhausener Hausmüll bereits ab 1. Januar 2014. Das Rechtsgeflecht soll so konstruiert werden, dass das für die Müllverbrennung von den Kommunen zu zahlende Entgelt laut Beratungsvorlage nicht mehr den Vorgaben des öffentlichen Preisrechts entsprechen muss. Die Kontrollpflicht der Städte, ob der Preis korrekt ist, wird zudem abgeschwächt: Die Kommunen müssten nur prüfen, ob bei dem Entgelt an die GMVA „öffentliche Mittel in einem unvertretbaren Umfang verbraucht werden“, heißt es in der Vorlage. Und: Die Einnahmen aus dem Energieverkauf reduzieren nicht die kommunalen Hausmüllpreise.