Oberhausen.. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat nun auch die Zurschaustellung von Rockersymbolen in der Öffentlichkeit verboten. Die Oberhausener Bandidos haben bereits reagiert und ihr Logo und das ihrer Jugendorganisation Chicanos am Clubhaus entfernt. Trotzdem prüfen die Bandidos nun rechtliche Schritte.
Die Oberhausener Bandidos haben reagiert. Sie haben ihre Symbole und die ihrer Jugendorganisation „Chicanos“ vor dem Clubheim an der Heidstraße abmontiert. Damit folgten sie einem Verbot in weiten Teilen des Landes, das nicht nur das Tragen der Kutten beinhaltet, sondern die Zurschaustellung sämtlicher Rockersymbole von Bandidos und Hells Angels in der Öffentlichkeit. Darunter fallen auch Tattoos, die abgedeckt, und Logos auf Internetseiten, die gelöscht werden müssen.
Ein deutliches Signal
Für Ralf Weyer, Leiter des Oberhausener Kommissariates für Organisierte Kriminalität, ist das Verbot ein deutliches Signal. „Es zeigt, dass sich der Staat, dass sich die Gesellschaft von diesen Gruppen distanziert“, sagt er. Für Rocker sei das Verbot ein herber Schlag. Weyer: „Es nimmt ihnen die Möglichkeit, sich in großer Gruppe martialisch zu präsentieren.“ Und: „Die Rocker identifizieren sich mit diesen Symbolen.“ Ein weiterer Aspekt: Es handele sich schließlich auch um überregionale Bruderschaften. Da habe man sich an den Symbolen erkannt. Für Weyer ist jetzt spannend, wie der Rest des europäischen Auslandes reagieren wird. Der Kommissariatsleiter hofft auf einen Flächenbrand, hofft auf weitere Verbote auch im Ausland für die international organisierten Rockergruppierungen.
Verboten sind übrigens bei den Hells Angels der Namensschriftzug und alles, was ihm ähnlich sieht, sowie der „Dead Head“, der Totenkopf. Die Bandidos müssen ebenfalls auf ihren Schriftzug und auf den „Fat Mexikan“, den mexikanischen Banditen mit Machete und Revolver, verzichten, die Chicanos auf die gekreuzten Säbelschwerter. Weyer stellt klar, dass die Polizei in Oberhausen auf die Einhaltung des Verbotes pochen wird. „Die Rocker wissen, dass wir einschreiten und ihnen die Kutten wegnehmen würden, was für sie eine Demütigung wäre. Wie allerdings der Rocker mit einem Dead-Head-Tattoo im Gesicht künftig herumlaufen will, ist die Frage. „Das ist sein Problem“, sagt Weyer.
Vereinsgesetz als Grundlage
Oberstaatsanwalt Detlef Nowotsch erklärt, wie das Verbot überhaupt zustande kam. „Grundlage ist das Vereinsgesetz“, sagt er. Danach können die Innenministerien der Länder Vereine verbieten, denen strafbare Handlungen nachzuweisen sind. Verboten werden dann auch die Kennzeichen dieser Vereine - und das überregional. Da sowohl Clubs von Hells Angels als auch Bandidos bereits verboten wurden, kann ihnen nun auch die Zurschaustellung ihrer Symbole untersagt werden.
Damit wäre das Tragen der Kutte in der Öffentlichkeit, so erklärt es Detlef Nowotsch, ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz und würde mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Der erste Rockerclub, der in Deutschland verboten wurde, war 1983 der der Hells Angels in Hamburg. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte nun auch im April dieses Jahres festgestellt, dass die Symbole der Hells Angels bereits seit 1983 „Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung“ sind. Das gilt nun genauso für die Bandidos.
Ein Sprecher der Bandidos gibt sich angesichts des Verbotes gelassen. „Das wirft die Bandidos nicht aus der Bahn“, sagt er. Und: „Verbote lösen nie Probleme.“ Die Kutte symbolisiere zwar die Zugehörigkeit, man müsse aber dennoch wegen der Leute und der Gemeinschaft in einen Club gehen. Das Verbot ändere nichts an ihrem Zusammenhalt. „Ich denke, dass das Verbot rechtlich nicht haltbar ist“, sagt der Sprecher weiter. Die Bandidos prüften rechtliche Schritte.
Was halten Sie von dem Verbot der Rocker-Symbole? Fühlen Sie sich durch diese Maßnahme sicherer oder glauben Sie, dass dadurch das Problem mit diesen Rockergruppierungen nur weniger in der Öffentlichkeit in Oberhausen sichtbar ist?
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