Oberhausen.. Für den Hungerlohn von 5,50 Euro die Stunde schuftete die Mitarbeiterin eines Rewe-Marktes in Oberhausen-Osterfeld, bis sie sich von Verdi-Miarbeitern beraten ließ. Zugestanden hätten der Verkäuferin 10,79 Euro. Jetzt wird der Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Monika Bäcker verdiente als Fleischverpackerin in einem Rewe-Markt in Osterfeld lange Zeit 5,50 Euro die Stunde und dachte sich nichts Böses dabei. „Ich habe früher als Zahnarzthelferin gearbeitet und kannte mich mit den Tarifen in anderen Bereichen nicht aus“, sagt sie selbst. Doch dann wurde es der Frau mit all den unbezahlten Überstunden, die sie zu allem Überfluss leisten musste, zu bunt. „Außerdem schimpften so viele Mitarbeiter über die schlechte Bezahlung“, sagt Monika Bäcker.
Sie ging zur Beratung zur Gewerkschaft Verdi. Das Ergebnis: Am 18. April wird vor dem Arbeitsgericht Oberhausen Monika Bäckers Fall verhandelt. Tatbestand: sittenwidriger Arbeitslohn. „Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft liegt immer dann vor, wenn die Tarifvergütung um mehr als ein Drittel unterschritten wird“, sagt Verdi-Sekretär Günter Wolf. Zugestanden hätten der Verkäuferin 10,79 Euro die Stunde. Laut Verdi müssen Monika Bäcker, die seit September 2009 für den Rewe-Markt arbeitet, über 9800 Euro Gehalt nachgezahlt werden.
Die ersten Schritte der Gewerkschaft schildert Wolf: „Wir haben den Arbeitgeber angeschrieben, der hat nicht reagiert.“ In einem Güteverfahren, das immer vor einer Verhandlung steht, bot der Marktleiter Monika Bäcker an, ihr eine Abfindung von 1500 Euro zu zahlen und das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Für Verdi und die Verkäuferin ein völlig inakzeptables Angebot. „Am 18. April geht es jetzt um die Wurst“, sagt Wolf.
Seit Jahren kein Urlaub, kein Lohn im Krankheitsfall
Für Wolf ist Monika Bäcker eine sehr couragierte Frau. „Es ist nicht leicht, gegen den Arbeitgeber zu klagen“, weiß er. „Die Krux an der Sache ist auch, wenn Frau Bäcker gewinnt, muss trotzdem jeder andere Arbeitnehmer, der ähnlich schlecht bezahlt wird, erneut klagen“, kritisiert der Gewerkschafter. Deshalb forderten sie als Gewerkschaft auch das Verbandsklagerecht.
Die Zustände, unter denen auch Bäckers Kollegen teilweise arbeiten, erscheinen nach Schilderungen der Verkäuferin wirklich hanebüchen. „Es gibt immer noch Kollegen, die für ihren Urlaub vor- oder nacharbeiten“, erzählt sie. Eine Packhilfe habe bereits seit drei Jahren keinen Urlaub mehr gemacht. Im Krankheitsfall erhielten die Arbeitnehmer keinen Lohn. Das sei ihr selber einmal passiert.
Gewerkschafter Wolf kann solch gesetzwidrige Praktiken nur bestätigen. „Bei vielen Menschen hält sich hartnäckig das Vorurteil, Geringfügigbeschäftigte hätten nicht dieselben Rechte wie alle übrigen Arbeitnehmer“, sagt er. Doch auch sie hätten einen klaren Rechtsanspruch auf 24 Werktage Urlaub und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Markt in Osterfeld gehört übrigens zum Rewe Vertriebsgebiet Dortmund. Im Namen der Rewe Dortmund bezieht Pressesprecherin Kira Limbrock Stellung zu dem Vorwurf des sittenwidrigen Arbeitslohnes. Sie erklärt zunächst: „Als genossenschaftliches Unternehmen firmieren unter der Marke Rewe sowohl Filialmärkte (Marktmanagermärkte) als auch Partnerschaftsmärkte, die von selbstständigen Kaufleuten geführt und betrieben werden.“
Grundsatz Tariffreiheit
Die zentral betriebenen Filialen seien tarifgebunden und zahlten geringfügig Beschäftigten, wie Regalauffüllern, einheitlich einen tarifgebundenen Lohn von 10,79 Euro pro Stunde. Der selbstständige Kaufmann hingegen führe als Einzelunternehmer eine eigenständige kleine Gesellschaft. „Nach dem Grundsatz der Tariffreiheit kann er frei darüber entscheiden, ob er und sein Unternehmen Mitglied in einem regionalen Einzelhandelsverband wird, und damit ebenfalls tarifgebunden ist, oder nicht. Macht er das nicht, ist er nicht tarifgebunden und braucht auch keine tarifgebundenen Stundenlöhne zu zahlen“, schreibt Limbrock.
Die Rewe Dortmund distanziere sich jedoch ausdrücklich von Stundenlöhnen von 5,50 Euro für geringfügig Beschäftigte. Limbrock: „Dies sind leider bedauerliche Einzelfälle und spiegeln nicht unsere Unternehmenskultur wider.“ Beim Osterfelder Marktleiter hätten sie bereits eine Anhebung der Löhne für geringfügige Beschäftigte auf 7 Euro ab 1. April bewirkt.
Verdi-Gewerkschaftssekretär Günter Wolf weist ausdrücklich darauf hin, dass sittenwidrige Löhne oder gar Rechtsverstöße wie Lohn im Krankheitsfall einfach nicht zu zahlen, nicht Rewe-spezifisch seien. Viele auch bei anderen Ketten - etwa bei Kick - geringfügig-beschäftigte Arbeitnehmer hätten mit ähnlichen Problemen zu kämpfen.
„So etwas passiert in den Ländern, in denen es keinen Mindestlohn gibt“, kritisiert der Gewerkschafter Wolf die viel zu niedrigen Löhne. In Europa gebe es 22 Länder mit Mindestlohn. Ausnahme: Skandinavien und Österreich. „Aber dort, sagt Günter Wolf, hat man allgemeingültige Tarife eingeführt.“ Nur in Deutschland herrsche immer noch das Wildwest-Prinzip.