Oberhausen..
Künftig haben die Eigenheimbesitzer mit schönen Gärten auch in Oberhausen die Chance, mit jedem Tropfen Leitungswasser für Rasen und Blumen ihre Abwassergebühren zu verringern. Die Stadt plant aufgrund eines Urteils, ihre Entwässerungssatzung ab Frühjahr zu korrigieren. Das kündigte Rechtsdezernent Frank Motschull an. Doch droht nun eine Mehrbelastung aller ärmeren Haushalte?
Falsche Satzung der Kommunen
Nach Ansicht der Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster werden Hobbygärtner von fast allen NRW-Kommunen, darunter auch Oberhausen, ungehörig zu Kasse gebeten.
Während der Bund der Steuerzahler schon jubelt, es komme hier zu deutlichen Gebührenentlastungen, stellt der Geschäftsführer des Oberhausener Eigentümerverbandes Haus und Grund, Jochen Schütz, nüchtern fest: „Das macht angesichts der vielen Steuersteigerungen den Kohl nicht fett, man kann künftig nur 25 Euro im Jahr sparen.“ Zuvor müsse man auch noch investieren – und einen geeichten Wasserzähler nur für den Garten einbauen lassen.
Wie kommt es überhaupt dazu, dass künftig Gärtner weniger Gebühren zahlen können? Üblicherweise gehen alle Kommunen bei der Berechnung der Abwassergebühren für die Kosten des Kanalnetzes davon aus, dass im Haus abgezapfte Frischwasser-Mengen auch ins Abwasser-Kanalnetz geleitet werden. 2,26 Euro Euro kostet dies 2013 in Oberhausen für 1000 Liter (ein Kubikmeter).
Das Geld wird berechnet, auch wenn man Zehntausende Liter für die Benetzung des Rasens verwendet hat. Naturgemäß versickert dort das teure Nass, ohne ins Kanalnetz zu dringen.
Hoher Verwaltungsaufwand für Abwassergebühr
Nur wer diese Mengen für den Garten der Stadt durch den Einbau eines Wasserzählers exakt nachweist, muss für sie schon heute keine Abwassergebühren zahlen - bis auf eine Grundmenge von zwölf Kubikmetern, also 12.000 Liter. Diese Basismenge durfte laut städtischer Satzung bisher nicht die Abwassergebühr mindern, auch wenn man mit ihr den Garten verschönert hat. Die Städte begründeten die Ausnahme vor allem mit ihrem hohen Verwaltungsaufwand.
Die Verwaltungsrichter in Münster haben nun den Städten eine solche Benachteiligung des Gartenfreundes untersagt, weil diese Regel gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße.
Eine Kehrseite gibt es auch: „Die Kosten für die Abwasserentsorgung bleiben ja gleich. Wenn wir weniger Einnahmen wegen Gartenbewässerung haben, dann müssen wir alle anderen ohne Garten stärker belasten – durch höhere Abwassergebühren“, so die Stadt.