Oberhausen. Besucher einer Trauerfeier am Nordfriedhof in Oberhausen beschweren sich über Mitarbeiter des Ordnungsamts. Diese sollen abgewartet haben, bis die Trauergäste in der Kapelle waren, um dann bei widerrechtlich-parkenden Autos Knöllchen auszustellen. Die Stadt möchte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

Die Knöllchen-Aktion der Ordnungsamtsmitarbeiter am Nordfriedhof schlägt weiter Wellen. Hatte es am Montag seitens der Stadt noch geheißen, man würde zunächst die betroffenen Mitarbeiter befragen, ehe man Stellung beziehe, wollte man am Dienstag zu dem besonderen Fall, einem laufenden Verfahren, nichts mehr sagen.

Widerrufsfrist

Der ehemalige Polizeibeamte Harald Schuster, ein früherer Ordnungsamtsmitarbeiter und weitere Besucher einer Trauerfeier hatten sich über die Ordnungsleute beschwert. Die sollen regelrecht abgewartet haben, bis alle Trauergäste in der Kapelle verschwunden waren, um dann an die Autos, die widerrechtlich auf Behindertenparkplätzen standen, Knöllchen von 35 Euro zu heften.

Betroffene hätten eine Widerrufsfrist

„Zu dieser konkreten Geschichte äußern wir uns nicht“, erklärte ein Stadtsprecher gestern. Die Betroffenen hätten ja noch eine Widerrufsfrist. Erklärten sie sich tatsächlich mit den Knöllchen nicht einverstanden, seien die Juristen am Zug. Deren Entscheidung wolle man nicht vorgreifen. „Generell ahnden wir aber das widerrechtliche Parken auf Behindertenparkplätzen“, verdeutlichte der Stadtsprecher. Besonders bei schlechtem Wetter achteten sie darauf, dass sich niemand ohne entsprechenden Ausweis auf diese Parkplätze stelle, spielte er auf die Schnee-Situation an. „Da haben Behinderte ja noch mehr Probleme, irgendwohin zu kommen.“

Dass dort Ordnungsamtsmitarbeiter in ihrem Wagen standen und sich in der Nähe des Friedhofes überhaupt oft aufhielten, liege an häufigen Beschwerden von Bürgern über freilaufende Hunde dort, sagte der Stadtsprecher.

"Ich lege gegen das Knöllchen Widerspruch ein"

Harald Schuster nun hat an sich auch gar nichts dagegen, dass Leute Knöllchen erhalten, wenn sie mit ihren Autos Behindertenparkplätze blockieren. „Aber am Montag war der Parkplatz komplett frei“, listet er auf. Und die Ordnungsamtsmitarbeiter hätten die Trauergäste, die ihr Fehlverhalten gar nicht bemerkt hatten, ansprechen können. Sie hätten die Autos dann versetzt. Für Schuster steht fest: „Ich lege gegen das Knöllchen Widerspruch ein.“

Damit dürfte Schuster auf vollstes Verständnis eines 76-jährigen Oberhauseners stoßen. „Ich bin täglich auf dem Nordfriedhof, weil dort unsere Tochter begraben ist“, sagt der Mann. Er und sein Schwiegersohn hätten folgende Beobachtung gemacht: „Ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt taucht immer auf, wenn große Beerdigungen sind.“ Dann sei der Parkplatz voll und viele Autofahrer stellten sich auf die Behindertenparkplätze. „Der Mitarbeiter vom Ordnungsamt wartet, bis alle Leute in der Trauerhalle sind, ehe er Knöllchen verteilt.“ Der 76-Jährige sagt, er habe ihn mal angesprochen, „aber der war so in Eile, fertig zu werden, ehe die Trauergäste zurückkommen, dass kein Gespräch möglich war“.

Ein unerfreuliches Erlebnis

Ein unerfreuliches Erlebnis schildert Georg Schiffer. Vor längerer Zeit parkte er sein Auto in der Innenstadt, ohne ein Halteverbotsschild zu bemerken. „Ich habe am Parkautomaten einen Parkschein gezogen und eine Politesse, die direkt gegenüberstand, auf das regnerische Wetter angesprochen“, erzählt der Mann.

Dann ging er kurz einkaufen. „Als ich wiederkam, hatte ich ein Knöllchen am Auto“, sagt er, „ausgestellt um 11.12 Uhr, ca. eine Minute, nachdem ich den Parkschein ins Auto gelegt hatte.“ Er fragt sich, warum hat mich die Frau nicht auf das Parkverbot hingewiesen, zumal er später beim Ordnungsamt erfuhr, dass sie das hätte tun müssen.

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