Oberhausen.. Aktuelle Stunde in der Bezirksvertretung Sterkrade. Bezirkspolitiker versuchen die Betroffenen zu beruhigen.


40 privaten Kleingärtnern an Ackerfeld- und Bodenstraße hat die GHH-Immobiliengesellschaft nach teilweise jahrzehntelanger Nutzung die Pachtverträge gekündigt. Bis Ende Oktober müssen die Gärten vollständig geräumt werden (wir berichteten). Das war jetzt auch Thema in der Bezirksver­tretung. Die Fraktion „Offen für Bürger“ hatte eine Aktuelle Stunde zum Thema beantragt.

Dabei erhielten alle Parteien Gelegenheit, zum Thema Stellung zu nehmen. Hintergrund der Kündigungen ist, dass der Rat der Stadt Ende 2017 die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das Gebiet beschlossen hat. Aus der GHH-Industriebrache soll ein neues Gewerbegebiet werden. Und dafür muss eine Zufahrt gefunden werden. Sie könnte über das Gelände der heutigen Kleingärten füh­ren. Eine früher betriebene Planung, die nicht zu Ende gebracht wurde, sah das bereits vor.

„So ein Umgang mit Pächtern war früher bei GHH nicht üblich“, beklagte Werner Nowak (Offen für Bürger). Da müsse sich die Bezirksvertretung drum kümmern.

Hubert Cordes (SPD) stellte fest, eine solche Kündigung sei reine Privatangelegenheit. Wohl sei er aber dafür, den dortigen Grünstreifen zu erhalten und eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können.

Bürgerinitiative nicht angehört

„Ich würde mich freuen, wenn die Kündigungen rückgängig gemacht würden“, erklärte Holger Ingendoh (CDU). Vom Stand der Planung her gebe es noch gar keinen Anlass dazu. Auch die CDU wolle den Grüngürtel erhalten. Die Planung stehe noch ganz am Anfang, verfolge ganz andere Absichten. Welche das sind, sagte er nicht.

„Der Grüngürtel muss erhalten werden“, forderte auch Birgit Axt (Grüne). Bezirksbürgermeister Ulrich Real verwies auf den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 743. Da stehe der Erhalt des Grüngürtels ausdrücklich drin.

Den Vorschlag Nowaks, die Sprecherin der Bürgerinitiative, Christel Fensterseifer, anzuhören, wies Real zurück. Da es sich um eine reine Privatangelegenheit han­­dele, wäre es unangemessen, wenn die Gegenseite nicht auch angehört würde. Da Nowak die Anhörung nicht zum Antrag erhob, musste darüber nicht abgestimmt werden.

Auf Nowaks Einwand, der Grüngürtel sei schließlich Gegenstand eines öffentlichen Planverfahrens, erwiderte Real, Grabeland sei keine beständige Grünstruktur und könnte daher über den neuen Bebauungsplan auch gar nicht gesichert werden.

Stadtverordneter Helmut Brodrick (SPD) riet den Pächtern, noch einmal das Gespräch mit GHH-Immobilien zu suchen und bot als Betriebsratsvorsitzender von MAN Energy Solutions SE, wie das Unternehmen heute heißt, dabei seine Vermittlung an. Sein Kollege Klaus Kösling verwies auf die Bürgerbeteiligung, die es bei der Erarbeitung des Bebauungsplans noch geben wird. „Nutzen Sie das Angebot von Herrn Brodrick“, empfahl auch Holger Ingendoh den Pächtern.

„Für einen Bagger gibt es da kein Planungsrecht“, stellte Ulrich Real fest. „Es kann aber gebaggert werden“, befürchtete Werner Nowak. „Da wird schon nicht gebaggert“, beruhigte Brodrick. Mit dem Chef der Immobiliengesellschaft könne man reden. Im Grabeland, das es sei, dürften nun mal keine Aufbauten errichtet werden. Sie werden dort aber seit Jahrzehnten geduldet.

>>>Info: Die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 743 Ackerfeldstraße/Steinbrinkstraße hat der Rat der Stadt 2017 etliche städtebauliche Ziele verbunden:


Neuordnung des Gebietes, Festsetzung eines Wohngebietes, Prüfung der Festsetzung eines Mischgebietes, Festsetzung eines Gewerbegebietes, Festsetzung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen, Festsetzung und Entwicklung erhaltenswerter Grünstrukturen sowie Regelung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Prüfung der Verträglichkeit von Einzelhandelsbetrieben, Ausschluss von Nutzungen mit schädlichen Auswirkungen wie Anlagen und Betriebe, wie gewerblich betriebene sexuelle Dienstleistungen, Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen.


Eine Vorgabe, wie die Erschließung zu planen ist oder wo nicht, enthält der Beschluss nicht, auch nicht, dort Dauerkleingärten auszuweisen, was möglich wäre.