Oberhausen. Der langzeiterkrankte Oberhausener Thorsten Stetskamp stellte sich einen Tag zu spät beim Arzt vor. Daraufhin strich ihm die Krankenkasse das Krankengeld und wollte ihn auch rauswerfen. Die Gesetzeslage schreibt dies dem Versicherer vor - und Stetskamp ist kein Einzelfall.
Thorsten Stetskamp ist verzweifelt. Der 44-Jährige Oberhausener erkrankte im Juli an Hautkrebs: Jetzt wurde ihm plötzlich nicht nur das Krankengeld gestrichen; seine Krankenkasse, die Knappschaft, kündigte ihm auch die Mitgliedschaft in der Versicherung. „Ich stehe hier ohne einen Euro in der Tasche, kann keine Miete oder den Strom bezahlen“, schreibt er in einem Brief an die WAZ-Redaktion – ein einziger Hilfeschrei. Schuld war ein falsch datierter Krankenschein – und knallharte Gesetze. Denn: Stetskamp ist kein Einzelfall.
Seine Geschichte ist ein Lehrstück für alle Langzeiterkrankten: Nachdem bei Stetskamp schwarzer Hautkrebs diagnostiziert wurde, folgten Operationen und Reha-Aufenthalte. Von der Knappschaft bekam er Krankengeld, sein Zeitvertrag in einer Sicherheitsfirma lief zur selben Zeit aus. „Am 27. November war mein letzter Krankheitstag. Ich rief meinen Arzt bereits montags an und bat um einen Termin am 27. November.“ Weil der behandelnde Arzt jedoch an diesem Mittwoch zu einem Notfall gerufen wurde, hatte er Stetskamp gebeten, am nächsten Tag zu erscheinen. Bis Januar 2014 ist er nun krank geschrieben.
Alarmierender Brief der Krankenkasse
Doch daraufhin trudelte ein alarmierender Brief seiner Krankenkasse bei ihm ein. „Sie schrieb, ich habe mich einen Tag zu spät beim Arzt vorgestellt und bekomme nicht nur das Krankengeld gestrichen, sondern werde auch aus der Kasse geworfen.“
Erschrocken handelte Stetskamp sofort, ruft bei der Kasse und bei seinem Anwalt an. Sein Arzt reichte sogar eine Bescheinigung ein, auf der er versichert, der Fehler liege nicht bei Stetskamp. Eine Knappschaftssprecherin macht dem Krebskranken aber wenig Hoffnung. „Reicht ein Patient seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur einen Tag zu spät ein, erlischt nach geltendem Sozialgesetzbuch sein Anspruch auf Krankengeld und somit die Mitgliedschaft umgehend. Uns sind da leider die Hände gebunden“, sagt die Sprecherin.
Einzelfall aus Kulanz
Die Knappschaft gibt zu: „Wir haben öfters solche Fälle.“ Denn gesetzliche Krankenkassen seien zu diesem Schritt verpflichtet. „Die Klausel steht auch in den Schreiben der Krankenkasse. Wir müssen von Patienten verlangen, dass sie auf solche Fristen achten.“ Sie rät, den Arzt nicht erst auf den letzten Drücker aufzusuchen.
Am Ende hat Stetskamp Glück gehabt: Die Oberhausener Knappschaftsfiliale hat bei ihrer Bochumer Zentrale mit Erfolg für die Wiederaufnahme Stetskamps gekämpft. Er erhält wegen des ärzlichen Entschuldigungsbriefes nun doch weiter Krankengeld. Letztendlich sei dies aber ein Einzelfall aus Kulanz, gibt die Sprecherin an.