Oberhausen.. Wenn für eine Beisetzung privat kein Geld da ist, dann springt das städtische Ordnungsamt finanziell ein. Es lässt die Verstorbenen auf Kosten der Stadt auf einem kommunalen Friedhof bestatten – ohne die Begleitung eines Seelsorgers und ohne Grabstein; unbedacht. Bis jetzt.
Sie werden die „unbedacht Verstorbenen“ genannt. Menschen, die für ihre Beerdigung kein Geld zurücklegen konnten, Menschen, die keine Angehörigen haben, die für eine Beisetzung bezahlen könnten. In solchen Todesfällen ist es das Ordnungsamt, das die Verstorbenen auf Kosten der Stadt auf einem kommunalen Friedhof bestattet – ohne die Begleitung eines Seelsorgers und ohne Grabstein; unbedacht.
Eine Praxis, das nach langer Debatte in dieser Stadt geändert wird. Verantwortliche des Ordnungsamts und der Kirchen haben erreicht, dass „Unbedachte“, die Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche waren, auf ihrem letzten Weg geistlich begleitet werden.
Etwas 80 Beerdigungen im Jahr
Jedes Jahr sterben in Oberhausen etwa 80 Menschen, für deren Beisetzung privat kein Geld da ist. Die Stadt kümmert sich um die Einäscherung und Urnenbeisetzung ohne Grabstein, was bis zu 1700 Euro kostet. Laut Friedhofssatzung bleibt der genaue Ort einer anonymen Beisetzung, die günstigste Bestattungsform, nur der Friedhofsverwaltung bekannt.
Die Gemeinden wussten bisher auch über den Zeitpunkt der Beisetzung nicht Bescheid. Sie gedachten der Verstorbenen zweimal im Jahr mit einem Gottesdienst.
Aus dem Kreis dieser Gedenkgottesdienste ist der Wunsch nach einer Änderung bestehender Praxis laut geworden. Hinein spielte wohl auch der Fall einer Osterfelderin, in deren Gemeinde Mitglieder der Beisetzung beiwohnen wollten.
Anspruch auf geistliche Begleitung
Die Beteiligten in Rathaus und Kirchen sprechen von einer würdigen und menschlichen Lösung. „Es war stets unser Anliegen: Menschen, die der Kirche angehören, wollen wir auch kirchlich beisetzen können“, sagt Stadtdechant Peter Fabritz. Dass dies nun möglich ist, sei richtig und wichtig. Thomas Gäng, der als Vorsitzender des Katholikenrats für Laien in der katholischen Kirche eintritt, pflichtet ihm bei. Joachim Deterding, Superintendent der evangelischen Kirche Oberhausen, ergänzt: „Wer Mitglied in einer Kirche ist, der hat auch einen Anspruch auf eine geistliche Begleitung.“
Frank Bohnes, stellvertretender Leiter des Bereichs Öffentliche Ordnung, sagt: „Im Rahmen humanitärer Gesichtspunkte ist die neue Praxis ausdrücklich zu begrüßen.“