Oberhausen.. Das Pünktlichkeitsversprechen im Öffentlichen Nahverkehr gilt auch für die Inhaber einer Monatskarte. Bei Gemeinschaftslinien, auf denen zwei Verkehrsunternehmen fahren, muss der Fahrgast aber unter Umständen in die andere Stadt fahren, wie dieses Beispiel aus Oberhausen zeigt.
Gilt das Pünktlichkeitsversprechen im Öffentlichen Nahverkehr auch für Inhaber einer Monatskarte? Eine Seniorin aus Biefang berichtet während der Lesersprechstunde, an einem Dezembersamstag habe sie sogar 26 Minuten auf ihren Bus der Linie 122 gewartet. Als sie den Vorfall meldete, schrieb ihr die zuständige Mülheimer Verkehrsgesellschaft MVG, der erstattete Fahrpreis sei nicht auf ihr Abonnenten-Konto gutzuschreiben. „Heißt das, als Abo-Kundin gilt das Versprechen nicht?“, fragt sich die Frau nun.
„Doch natürlich“, beeilt sich Antje Uhlenbrock, Sprecherin der MVG, zu sagen. „Der Ticketpreis wird beim Pünktlichkeitsversprechen auch den Abo-Kunden erstattet. Allerdings können wir das Geld eben nicht mit dem Abo-Preis verrechnen“, sprich es nicht auf dem Konto gutschreiben. „Wir zahlen es aber in unseren Kundencentern aus. Die Kundin hätte sich ihr Fahrtgeld bei uns abholen müssen.“
4,90 Euro zahlen, um 2,40 Euro zu erhalten
Das heiße aber auch für die Biefangerin: Um sich ein Ticket der Preisstufe A (2,40 Euro) erstatten zu lassen, muss die Leserin ein Ticket der Preisstufe B (seit Anfang des Jahres 4,90 Euro) lösen.
Denn die Linie 122, die von Oberhausen nach Mülheim fährt, wird von der MVG und nicht von der Stoag betrieben. Ist ein Bus zu spät, gibt es nur in Mülheim das Geld zurück – auch wenn der Bus eine Haltestelle auf Oberhausener Gebiet verspätet angefahren hat.
„Unglücklich“ nennt Uhlenbrock diese Lage, die übrigens auch auf die Linien 124, 129 und 136 zutrifft. Diese Linien sind so genannte Gemeinschaftslinien. Sie fahren zwar in Oberhausen, werden aber von der MVG betrieben. Anders sieht das bei der Straßenbahnlinie 112 aus. Ist eine Bahn zu spät, dann gibt es das Geld in Oberhausen zurück.
„Die Kunden haben aber drei Monate, nachdem sie uns den Vorfall gemeldet haben, Zeit, zu unserem Kundencenter zu kommen“, sagt Antje Uhlenbrock von der MVG. Wir hoffen natürlich, dass man den Besuch im Kundencenter mit einem Bummel in der Stadt verbinden kann.“
Alternativ könnten Kunden auch eine Vollmacht ausstellen.