Mülheim. Gebucht waren 90 Minuten Entspannung. Dann passierte etwas, was der Kunde aus Duisburg nicht wollte. Ein Psychologe half bei der Verarbeitung.
Lediglich ein wenig Wellness wollte sich ein 35-jähriger Lehrer aus Duisburg gönnen, als er im März einen Termin in einem Thai-Massagesalon in Mülheim buchte. Doch dann spielte sich etwas ganz anderes in der Kabine ab.
Unscheinbar und mit einer großen geränderten Brille durchaus seriös wirkt der Mann, der nun bei Richterin Eichler auf der Anklagebank des Amtsgerichts Mülheim Platz nehmen musste. Die Staatsanwaltschaft warf dem 60-jährigen Geschäftsinhaber vor, dass er gegenüber seinem Kunden sexuell übergriffig geworden sei.
Mit einem Mal half der Mülheimer Masseur dem Kunden beim Ausziehen der Unterhose
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Der Lehrer hatte bereits sechsmal zuvor Ganzkörpermassagen in dem Salon in Anspruch genommen. So auch an jenem Märztag. Wie jedes Mal entkleidete er sich in Gegenwart des Masseurs. Was an jenem Tag anders war als sonst, war die Tatsache, dass der 60-Jährige ihn aufforderte, auch seine Unterhose auszuziehen. Der Kunde war wegen dieses Vorgehens irritiert, folgte jedoch der Anweisung: „Ich dachte, ich sollte den Slip ausziehen, damit der Mann besser massieren kann.“ Was dem Lehrer noch befremdlicher erschien, war der Umstand, dass der Salonchef ihm mit flinker Hand beim Entledigen der Unterhose behilflich war.
Die Irritation des jungen Kunden legte sich wieder, als er dann wie immer bäuchlings auf der Massageliege Platz nahm, um von dem Masseur unter Öleinreibungen seine Muskeln entspannen zu lassen. 90 Minuten Massage waren gebucht. Nach etwa 70 Minuten forderte der Masseur seinen Kunden dann auf, sich auf den Rücken zu legen. Mit geschlossenen Augen wartete der 35-Jährige auf den Fortgang der Massage: „Ich dachte, der holt jetzt ein Handtuch, um meinen Schambereich abzudecken, und macht dann weiter.“ Weit gefehlt. Der Lehrer spürte plötzlich, wie der Masseur versuchte, ihn mit der Hand zu befriedigen. Ehe er sich versah, sei dieser dann auch noch mit dem Mund an seinem Geschlechtsteil gewesen. „Ich machte unmissverständliche Bewegungen, dass ich das nicht möchte und er sofort damit aufhören sollte.“ Der Masseur beendete seine sexuellen Handlungen dann auch sofort und machte mit einer regulären Massage weiter.
„Das geht aufs Haus“, beschied er seinem Opfer
Der Richterin und der Staatsanwältin erklärte der Geschädigte, dass er nur deshalb nicht sofort aufgestanden sei, weil er völlig starr und durcheinander gewesen sei. Als er sich wieder angezogen habe und mit dem Masseur in den Kassenbereich gegangen sei, habe der kein Geld gewollt. „Das geht aufs Haus“, beschied er seinem Opfer. Dieses machte an der Kasse noch einmal deutlich, dass es mit so einer Attacke keineswegs gerechnet habe und so etwas auch nicht wünsche.
In seiner Einlassung versuchte der Massagesalonbetreiber zunächst, das Ganze als eine Art Betriebsunfall darzustellen. Wenn er den Penis des Mannes berührt habe, sei das eher versehentlich gewesen. Und dass er mit dem Mund zugange war, hielt er für eine Fehlerinnerung. Weder die Staatsanwaltschaft noch Richterin Eichler schenkten dem 60-Jährigen allerdings Glauben. Der Lehrer hatte ihrer Einschätzung nach äußerst glaubwürdig die Abläufe in der Kabine geschildert. Und er stand noch deutlich unter dem Eindruck des Geschehenen. Bis zu dem Tag des Übergriffs hatte er dem Masseur vertraut. Danach musste er nach eigenem Bekunden einen Psychologen konsultieren, um mit dem Erlebnis fertig zu werden.
Richterin verurteilte den Masseur zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe
Der bislang unbestrafte Masseur wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Richterin wies darauf hin, dass außer der glaubhaften Aussage des Opfers eine Reihe von Indizien für die Täterschaft des Angeklagten sprachen. So habe er dem Lehrer vor der Tat einen Gutschein für eine Massage geschickt und in einer WhatsApp-Nachricht „Stellen Sie keine Fragen“ geschrieben. Bemerkenswert erschien auch, dass der Termin für 19 Uhr gemacht wurde, nachdem das übrige Personal des Salons in den Feierabend gegangen war. Ansatzweise verraten hatte sich der Masseur auch mit der Richtung Opfer ausgesprochenen Bemerkung: „Ich habe ihn sehr gern.“
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