Mülheim. Die Freilassung eines Mannes, der in Mülheim wegen Vergewaltigung angeklagt war, beschäftigt den NRW-Landtag. War wirklich kein Haftplatz frei?

Ende September gab es am Amtsgericht Mülheim eine Verhandlung mit fragwürdigem Ende. Ein mutmaßlicher Vergewaltiger wurde freigelassen, weil in der Abschiebehaft kein Platz für ihn war. Der Fall hat nun ein politisches Nachspiel im NRW-Landtag.

Der 34-jährige Asylbewerber aus Ghana war angeklagt, 2018 in Mülheim ein damals 16-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Er soll sie im Schlaf überwältigt und ihr sexuelle Gewalt angetan haben. Nach der Tat war er untergetaucht und konnte erst Anfang dieses Jahres festgenommen werden.

Der Mann soll Mädchen in Mülheim vergewaltigt haben

Zwei Versuche, die Strafverhandlung gegen ihn zu führen, waren daran gescheitert, dass das mutmaßliche Opfer nicht bei Gericht erschienen war. Der Angeklagte hätte aufgrund einer halbjährigen Untersuchungshaft beim Gerichtstermin im September freigelassen werden müssen und wäre wahrscheinlich für einen neuen Termin nicht greifbar gewesen. Daher kümmerte sich die Vorsitzende Richterin noch während der Verhandlung darum, dass gegen ihn durch das Ausländeramt Rostock ein Abschiebehaftbefehl erging.

Die Behörde hatte schon 2018 seinen Asylantrag abgelehnt und eine Ausweisungsverfügung gegen ihn erstellt, der der Mann aber nicht nachkam. Sein Aufenthaltsort war danach nicht mehr bekannt.

Am Nachmittag nach der Gerichtsverhandlung wieder frei

Der Abschiebebehaftbefehl wurde noch im Gerichtssaal durch Beamte des Ausländeramtes Mülheim vollstreckt. Doch schon am Nachmittag desselben Tages war der Angeklagte wieder auf freiem Fuß, wie das Amtsgericht dieser Redaktion mitteilte. Begründung: Das Ausländeramt habe keinen Abschiebehaftplatz für ihn gefunden.

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Die Freilassung des nach wie vor ausreisepflichtigen Mannes beschäftigt nun auch den nordrhein-westfälischen Landtag. In einer Kleinen Anfrage haben vier Landtagsabgeordnete, darunter der Mülheimer SPD-Abgeordnete Rodion Bakum, die Landesregierung aufgefordert, zu erklären, wie es zu der Freilassung des mutmaßlichen Vergewaltigers kommen konnte.

Anfrage an die NRW-Landesregierung läuft

Dabei soll die Landesregierung auch aufklären, welche Anstrengungen unternommen wurden, für den Mann einen Haftplatz zu bekommen, wie der Belegungsstatus der Abschiebehaftanstalten in NRW und Mecklenburg-Vorpommern zum Zeitpunkt der Festnahme war und welche Maßnahmen das Land ergreifen will, um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern.

Rodion Bakum erklärte auf Anfrage dieser Redaktion, er rechne mit einer Antwort der Landesregierung spätestens zum 29. Oktober.

Stadt Mülheim äußert sich nicht zu den Hintergründen

Die Stadt Mülheim, die für das hiesige Ausländeramt zuständig ist, wollte sich auf Nachfrage der Redaktion nicht zu den Fragen äußern, was die Hintergründe für die Freilassung waren, ob der aktuelle Aufenthaltsort des Mannes bekannt ist oder er möglicherweise schon wieder untertauchen konnte. Es wurde auf die Zuständigkeit der Ausländerbehörde in Rostock verwiesen.

Aus der Stadtverwaltung Rostock kam auf Anfrage die Auskunft, dass zumindest in Mecklenburg-Vorpommern kein Mangel an freien Haftplätzen bestanden habe. Bleibt abzuwarten, wie sich die Landesregierung zu diesem Fall stellt.

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