Mülheim. Rund 375.000 Euro hat der neue Radweg an der Essener Straße gekostet. Nur fahren darf hier vorerst niemand, eine Sache hatte man nicht bedacht.
Im Grunde ist am neuen Radweg an der Essener Straße nur kaum mehr etwas zu tun, um ihn freigeben zu können: Die Wegweisung fehlt, ebenso die Markierung eines Radfahrstreifens in Richtung B1. Die würde schon in der nächsten Woche aufgebracht, sagt eine Sprecherin der Stadt. Ob er dann aber auch freigegeben wird, sei allerdings ungewiss. Denn der letzte Schritt liege gar nicht in der Hand der Stadt.
Da sei eben noch die Frage der Verkehrssicherheit zu klären, wie die Stadt auf Anfrage der Redaktion erläutert: An einem Hanggrundstück, das am Weg liegt, stehen schließlich noch Bäume. Deren Äste könnten durch Windbruch auf den Radweg fallen. Es drohe also Gefahr. Nun braucht es wohl erst einen Fachgutachter.
Eröffnung neuer Radweg in Mülheim: Fachgutachter notwendig?
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Und die Aktion des Eigentümers, denn das Hanggrundstück ist im privaten Besitz. Der müsse erst einmal mit dem Gutachter über den Leitungsumfang und die Erstellung eines Angebotes sprechen. Das müsse anschließend beauftragt werden, teilt die Stadt mit. Und dann noch ausgeführt.
Solange aber der Anlieger mit dem Baumschnitt nicht tätig geworden sei, könne der Radweg aus Sicherheitsgründen nicht freigegeben werden, macht die Stadt deutlich.
400 Meter Abschnitt gilt als Lückenschluss im Mülheimer Radwegenetz
Dabei gilt das rund 400 Meter lange Stück als Lückenschluss im Radwegenetz etwa zwischen Innenstadt und Heißen oder Holthausen. Mit Landesmitteln stemmte man die inzwischen um rund 50 Prozent von 260.000 auf 375.000 Euro gestiegenen Baukosten. Im Mai wollte man eigentlich damit fertig sein. Doch eine Freigabe gibt es bis heute aus besagten Gründen nicht.
Immerhin ist die Vogelbrutzeit seit dem ersten Oktober abgeschlossen, sodass Baumarbeiten dem Besitzer nicht verwehrt sind. Sie beginnt aber schon wieder am 1. März. Ob die verbleibenden rund 150 Tage für Gespräche, Gutachten, Beauftragung und Durchführung reichen? Die Stadt, der das Grundstück neben dem Radweg nicht gehört, vermag es nicht zu sagen: „Eine zeitliche Umsetzung der Bautätigkeit ist noch nicht bekannt.“
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