Mülheim. Vorbestraftes Duo gab sich als Vodafone-Mitarbeiter aus und erlangte Zugang zur Wohnung einer 83-Jährigen. Richterin spricht von „miesem“ Delikt.
Schlechte Karten hatten ein Trickdieb (41) und seine Komplizin (36) jetzt vor dem Mülheimer Schöffengericht. Sie erhielten Gefängnisstrafen. Eine 83-jährige Saarnerin war im April in ihrer eigenen Wohnung Opfer des Duos geworden.
Die Seniorin hatte dort zunächst einen Anruf von einem angeblichen Vodafone-Mitarbeiter erhalten. Das Glasfaserkabel des Hauses müsse überprüft werden, hieß es. Anschließend erschienen ein Mann und eine Frau bei ihr. Während die Frau die Seniorin in einem Raum ablenkte, ging der Mann „mit irgendeinem Apparat durch die Wohnung“, so die 83-Jährige - weil angeblich irgendetwas den Glasfaserempfang störe.
Angeklagter entwendete 11.000 Euro aus einer Geldkassette der Mülheimerin
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Fündig wurde der 41-Jährige schließlich im Kleiderschrank seines Opfers. Eine dort abgelegte Geldkassette behindere den Datentransport des Kabels, hieß es. Auf Aufforderung öffnete die Rentnerin die Kassette, da die Störungen mit dem Inhalt der Schatulle zu tun haben sollte. Als sie danach von der Täterin erneut abgelenkt wurde, entfernte der 41-Jährige zunächst unbemerkt das „störende Bargeld“ aus der Kassette. 11.000 Euro konnte er sich dabei in die Tasche stecken. Kurz darauf hatten es die „Vodafone-Mitarbeiter“ dann plötzlich sehr eilig und verschwanden aus der Wohnung.
Geschädigt wurde übrigens nicht nur die 83-Jährige, sondern auch ihre 91 Jahre alte Freundin. Diese hatte 4000 Euro auf die hohe Kante gelegt und gemeint, das Geld sei bei der Freundin in der Kassette sicherer aufgehoben als in ihrer eigenen Wohnung.
Beim Täter, der von Sozialgeldern lebt, wurde unter anderem ein hochwertiges Fahrzeug gefunden
Die polizeilichen Ermittlungen führten schon kurz nach der Tat auf die Spur der Diebin, die in ihrer Vernehmung dann den 41-Jährigen als Mittäter benannte. Die beiden Diebe hatten sich über eine gemeinsame Arbeitsstelle kennengelernt und sind in der Vergangenheit laut Gericht auch schon für ähnlich gelagerte Fälle verurteilt worden. Bemerkenswert ist ihr persönlicher Hintergrund, der sich durch zahlreiche Beweise, die bei Wohnungsdurchsuchungen gesammelt wurden, belegen ließ. So wurde bei dem Vater zweier Kinder ein Audi SQ8 gefunden, der selbst als Gebrauchtwagen auf bekannten Verkaufsportalen noch zwischen 50.000 und 100.000 Euro kostet.
Belege zeigten, dass der Mann, der von Sozialgeldern lebt, den Wagen pro Monat mit 1600 Euro bei einem Privatmann abstottert. Auch größere Mengen Bargeld und Schmuck wurden in seinem Haushalt sichergestellt. Die Komplizin nagt ebenfalls nicht am Hungertuch. Die Polizei hat festgestellt, dass sie über lange Zeit bei diversen Telekommunikationsunternehmen gearbeitet und gute Provisionen kassiert hat. Die Vorsitzende Richterin, Claudia Lubenau, verlas eine längere Liste, aus der hervorging, dass die Frau, die von der Beute einen vierstelligen Betrag abbekommen sollte, monatlich zwischen 11.000 und 23.000 Euro verdiente. Für jeden abgeschlossenen Glasfaservertrag habe sie 345 Euro Provision bekommen, erklärte die Angeklagte, die Richterin entgegnete ihr, dass man da „mit Blick aufs eigene Gehalt neidisch werden“ könne.
„Ich war schön blöd, dass ich Sie überhaupt reingelassen habe“, so das 83-jährige Opfer
Der Angeklagte, der ebenso wie seine Mittäterin ein Geständnis ablegte, entschuldigte sich bei den Seniorinnen. „Davon habe ich nichts“, erwiderte die 83-Jährige kühl. „Ich war schön blöd, dass ich Sie überhaupt reingelassen habe.“ Letztlich gab es aber doch noch einen positiven Aspekt für die Saarnerinnen: Verteidiger Dietmar Bonn blätterte vor den Augen aller Beteiligten 7000 Euro auf den Tisch. Zudem verpflichteten sich die Angeklagten, auch die restlichen 4000 Euro noch zu zahlen.
Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen in Höhe von zwei Jahren bzw. einem Jahr und vier Monaten. Weder die Vorsitzende noch ihre Schöffen sahen Spielraum für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Die Anwälte hatten zuvor mit zahlreichen Argumenten versucht, eben das noch zu erreichen. Unter anderem war die Rede davon, dass der 41-Jährige als Kleinkind mit seinen Eltern vor dem Jugoslawien-Krieg geflohen sei und eine eher problematische Kindheit gehabt habe. Für die Staatsanwältin aber zählte eher die hohe kriminelle Energie. Sie erwähnte auch einen Bericht der Bewährungshilfe, wonach die Angeklagte keine gute Sozialprognose habe. Den Angeklagten wurden die Geständnisse strafmildernd angerechnet. Bewährung aber kam nicht in Frage, da sie mehrfach schon wegen Trickdiebstählen, Betrügereien und anderen Delikten aufgefallen sind. Die Vorsitzende war sehr klar: „Das war ein mieses Delikt. Sie leben im Luxus und beziehen Geld vom Staat. Da fehlt mir jedes Verständnis.“
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