Mülheim/ Duisburg. Ein Duisburger (27) fuhr auf der Oberhausener Straße in Mülheim auf einen 32-Jährigen los. Beide Männer haben Kinder mit derselben Frau.
Ein 32-jähriger Mülheimer wird den 2. Weihnachtsfeiertag demnächst als zweiten Geburtstag feiern können. Denn die Attacke eines 27-jährigen Duisburgers, der am 26. Dezember 2023 auf der Oberhausener Straße mit einem Auto auf ihn losfuhr, überlebte er wie durch ein Wunder nur mit einer leichten Verletzung. Nach vier Verhandlungstagen fällte das Landgericht Duisburg nun ein Urteil.
Angeklagter wie Geschädigter hatten mit einer Mülheimerin gemeinsame Kinder. Das führte zu Konflikten. Als der Geschädigte am Tattag seine Kinder besuchen wollte, saß der Angeklagte in einem Golf und wartete. Als der 32-Jährige auftauchte, fuhr er quer über die Straße auf ihn zu. Mit 44 Stundenkilometern fuhr der Duisburger auf den Geschädigten los. Der sprang anscheinend im richtigen Moment auf die Motorhaube und kam so mit einer Schramme am Bein davon.
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Bäume verhinderten Erfolg einer zweiten Attacke in Mülheim-Styrum
Der Angeklagte setzte zurück, steuerte noch einmal auf den Mann zu. Der konnte sich allerdings hinter Bäumen und einem Verkehrsschild in Deckung bringen. Von der Wucht der Angriffe zeugten Schäden an einer Hausfassade sowie ein abgebrochenes Straßenschild.
Der Angeklagte selbst brach sein Schweigen erst unmittelbar vor Schluss der Beweisaufnahme. „Ich wollte ihn nur beeindrucken, nicht verletzen oder gar töten“, ließ er seine Verteidiger vortragen. Er habe aber zu viel Gas gegeben, nicht mehr bremsen können und habe das Fahrzeug deshalb absichtlich an dem Geschädigten vorbei gesteuert.
Staatsanwaltschaft: „Er fuhr volle Granate auf den Geschädigten los“
Eine Darstellung, die der Staatsanwalt aufgrund diverser Zeugenaussagen als bereits widerlegt ansah. Er hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte mit Tötungsvorsatz handelte. Und dass der erste Angriff heimtückisch gegen einen zu diesem Zeitpunkt arg- und daher völlig wehrlosen Fußgänger erfolgte. „Er ist planvoll und volle Granate auf den Geschädigten zugefahren.“
Die Verteidigung bestritt diese Darstellung, bezweifelte nicht nur den Tötungsvorsatz, sondern sogar die Absicht einer Verletzung. Die Schwurgerichtskammer schloss sich jedoch in vollem Umfang der tatsächlichen wie rechtlichen Würdigung des Anklagevertreters an. Und blieb auch beim Strafmaß nur ganz knapp unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Wegen versuchten Mordes, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrens ohne Führerschein verurteilte es den 27-Jährigen zu sieben Jahren Gefängnis.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer dabei, dass der 27-Jährige ein Teilgeständnis ablegte und durch Äußerungen der Frau, um die es ging, nicht unerheblich zur Tat provoziert worden sei. Strafschärfend wirkten sich dagegen mehrere Vorstrafen und die Tatbegehung im öffentlichen Raum aus.
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