Mülheim. Über die Jahre zeugt ein Mülheimer (49) mit zwei Frauen Kinder, war mit beiden parallel zusammen. Zwischen den Beteiligten kam es zum Streit.
Gleich mehrere Beteiligte eines Strafprozesses scheinen es in einer Gerichtsverhandlung vor dem Mülheimer Amtsgericht in dieser Woche mit der Wahrheit nicht ganz so genau genommen zu haben.
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Das Szenario, das sich im Februar dieses Jahres in Mülheim an der Aktienstraße, Ecke Sandstraße zwischen mehreren Beteiligten abgespielt hatte, führte einen 49-jährigen Mann nun auf die Anklagebank. Hintergrund war laut Strafanzeige der Polizei eine Körperverletzung, die der Mann auf offener Straße an seiner 35-jährigen Geliebten begangen haben sollte. Zweimal sollte er sie so geschlagen haben, dass sie blutende Verletzungen im Gesicht und an der Hand davon getragen hatte.
Mülheimer zeugte acht Kinder mit zwei Frauen
Ursache der Auseinandersetzung – dies war im Laufe der gerichtlichen Beweisaufnahme das einzige abgesicherte Faktum – war die Tatsache, dass der 49-Jährige seine Gunst über Jahre hinweg gleich zwei Frauen geschenkt hatte, die beide immer wieder Kinder von ihm zur Welt brachten. Mehrfach waren die Frauen sogar gleichzeitig von dem Lkw-Fahrer schwanger. So hatte der Angeklagte in wenigen Jahren die stolze Zahl von acht Kindern zustande gebracht – alle heute im Alter zwischen vier und elf Jahren.
Das Verhältnis zwischen den beiden Frauen, die sich denselben Liebhaber teilten, war alles andere als harmonisch und führte immer wieder zu emotionsgeladenen Eifersuchtsszenen. Am Tattag im Februar schienen die Spannungen zwischen den Frauen dann eskaliert zu sein. Nach Auskunft einer älteren unbeteiligten Zeugin kam die spätere Geschädigte mit hoher Geschwindigkeit mit einem großen Wagen die Aktienstraße heruntergefahren, machte mit dem Wagen einen U-Turn und stürmte aus dem Auto.
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Angeklagter streitet Handgreiflichkeiten ab
Laut Anklage kam es dann auf der Aktienstraße zwischen der Frau und dem Angeklagten zu Geschrei. Die Szene verlagerte sich ein Stück weit auf eine Hofzufahrt in der Sandstraße. Die unbeteiligte Zeugin (71), die den Angeklagten vom Sehen her als Nachbar kannte, erklärte vor Gericht – übereinstimmend mit dem Inhalt der Strafanzeige – dass der 49-Jährige die Frau zweimal geschlagen habe.
Ganz anders war die Einlassung des Angeklagten selbst. Er bestritt, seine Freundin geschlagen zu haben. Vielmehr sei es zwischen ihr und seiner zweiten Geliebten, mit der er an der Aktienstraße zusammenlebt, zu Schreierei und Handgreiflichkeiten gekommen. Die Frauen hätten sich dabei gegenseitig gebissen, gewürgt und geschlagen. Er habe lediglich versucht, die Frauen zu trennen, sei aber nicht gewalttätig geworden.
Polizei notierte bei Mülheimerin „offensichtlich eingeschüchert“
Eine ganz andere Version des Geschehens hatte im Zeugenstand wiederum die Geschädigte parat. Die Frau, die stark eingeschüchtert wirkte, auf Fragen von Richterin Strohschein gar nicht, nur sehr leise oder zögernd antwortete und bei ihren Antworten immer wieder zu dem Angeklagten herüberschaute, wollte von dem angezeigten Sachverhalt der Körperverletzung durch ihren Freund nichts mehr wissen, obwohl sie dies gegenüber der Polizei selbst noch angegeben hatte. Sie behauptete nun, sie sei beim Spazierengehen gestolpert und habe sich dabei verletzt. Bemerkenswert erschien in diesem Zusammenhang ein Eindrucksvermerk der kriminalpolizeilichen Sachbearbeiterin des Falles, die die Geschädigte im Rahmen der Vernehmung als „offensichtlich eingeschüchtert“ charakterisiert hatte.
Auch die Vernehmung einer Streifenwagenbesatzung brachte vor Gericht wenig Licht ins Dunkel. Einer der beiden Beamten, die alle Beteiligten vor Ort sehr emotional und lautstark angetroffen hatten, aber selbst keine Handgreiflichkeiten mehr beobachtet hatten, erklärte: „Wenn vor Ort davon die Rede gewesen wäre, dass sich zwei Frauen geschlagen hätten, hätten wir es in die Anzeige geschrieben.“ Festgestellt wurde von dem Polizisten allerdings, dass die Geschädigte verletzt war.
Da außer Zweifel stand, dass mindestens zwei der drei Sachverhaltsdarstellungen, die vor Gericht abgegeben worden waren, nicht stimmen konnten, wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Bei einer Fortsetzung der Verhandlung soll dann auch die zweite Freundin des Angeklagten als Zeugin vorgeladen werden.
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