Mülheim. 21 Straftaten warf die Anklage einem 19-Jährigen vor, der schwarz durchs Land fuhr auf seiner Diebestour. In Mülheim wurde er geschnappt.

Zwar hatte der Angeklagte „nur“ eine von 21 Straftaten in Mülheim begangen, letztlich landete ein 19-jähriger Intensivtäter aber vor dem hiesigen Amtsgericht, weil in Mülheim ein Haftbefehl für ihn ausgestellt worden war.

Dem jungen Asylbewerber mit algerischer und brasilianischer Staatsangehörigkeit warf die Staatsanwaltschaft vor, beim Mülheimer Weinfest Anfang August 2023 eine hochwertige Damenjacke gestohlen zu haben, die eine feiernde Frau im Kohlenkamp über einen Stuhl gehängt hatte. Als der Dieb wenig später, nun mit der Jacke bekleidet, die ihm deutlich zu lang war, wieder durch den Kohlenkamp spaziert kam, erkannte ihn die 40-Jährige. Mehrere Anwesende hielten den Mann daraufhin fest, bis die Polizei kam.

Intensivtäter reiste in ICE-Zügen umher bei seinen Diebestouren

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Der Angeklagte war von der zentralen Ausländerbehörde in NRW einer Flüchtlingsunterkunft zugewiesen, scherte sich darum aber wenig und reiste überall herum. Er hatte laut Staatsanwaltschaft nicht nur die Mülheimer Tat begangen, sondern über Monate hinweg eine Straftat an die andere gereiht. So setzte er sich regelmäßig in ICE-Züge, um in NRW und angrenzenden Bundesländern hochwertige Kleidung aus Geschäften zu stehlen. Den Kauf von Fahrkarten hielt er nie für nötig, sodass er sich alleine dafür sechs Strafanzeigen einhandelte. Das Diebesgut verkaufte er, um seinen Kokainkonsum zu finanzieren. Am Kölner Hauptbahnhof demolierte er ein Schaufenster mit Steinen und lieferte sich Handgreiflichkeiten mit einem Passanten. Als die Polizei eintraf, wehrte er sich heftig gegen die Beamten, denen er noch ein „Hurensöhne“ und „Fick deine Mutter!“ mit auf den Weg gab. „Er trat meinem Kollegen vor den Kopf“, so ein als Zeuge geladener Bundespolizist. Auch in Oberhausen beschädigte er an einer Tankstelle ein Gebäude mit Steinwürfen.

Zur Verteidigung des jungen Mannes, der vor zwei Jahren als unbegleiteter jugendlicher Flüchtling nach Deutschland gekommen war, trat Rechtsanwalt Wolfgang Kutsch aus Köln auf. Er plädierte trotz 21 nachgewiesenen Taten, dass für seinen Mandanten, der alle Taten einräume, eine Haftstrafe keine Option sei: „Er ist äußerst haftempfindlich und hat in der Untersuchungshaft sehr unter dem Verlust seiner Freiheit gelitten. Ich beantrage, dass man es bei einer Verwarnung belässt und mein Mandant frei kommt.“

Das Urteil: Zehn Monate Haft ohne Bewährung

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Die Vorsitzende Richterin, Amtsgerichtsdirektorin Susanne Galonska-Bracun, teilte die Sorge nicht. Der Angeklagte, der von Justizbeamten aus der U-Haft in Fuß- und Handfesseln in die Hauptverhandlung geführt worden war, habe trotz vielen Polizeikontakten und Festnahmen immer wieder Straftaten begangen. Das Urteil nach längerer Beratung der Richter, die dem Mann sein Geständnis zugutehielten: zehn Monate Haft ohne Bewährung.

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