Mülheim. Um Mülheims ÖPNV-Angebot zu verbessern, haben Ruhrbahn und Stadt eine Haltestelle verlegt. Warum es am neuen Standort Konflikte gibt.
Schon wieder steht der schwarze Porsche da, wo er nicht stehen darf: in der Kurve an der neuen Bushaltestelle Finefraustraße. Vom Halter keine Spur. Der Bus kommt deshalb nicht an die Haltestelle und den erhöhten Bordstein ran, also muss Corinna Knüttel jedes Mal mit ihrer Gehhilfe mühselig die Höhe von der Straße aus überwinden, um in den Bus zu steigen. „Haben Sie das schon mal mit einem Rollator probiert?“, merkt die 59-Jährige an und schüttelt den Kopf.
Ob nun Porsche oder gelegentlich auch Mercedes, ist Knüttel quasi Lada: Denn immer wieder blockieren Autos den Haltepunkt an der Geitlingstraße in Heißen. Der ist zugegebenermaßen erst wenige Wochen alt und vielleicht deshalb nicht so im Blick von Autofahrern, die im Viertel um Parkplätze kämpfen, mutmaßt Knüttel. Auch in ihrem Viertel seien Parkflächen ein knappes Gut, „weil viele Familien inzwischen zwei oder drei Autos haben“, weiß die Heißenerin.
Was nützt eine Haltestelle, wo man nicht einsteigen kann?
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Auch das Haltestellenschild - ein bloßer grauer Pfosten mit Mülleimer - sticht nun gerade nicht besonders ins Auge. Also hat die 59-Jährige die Ruhrbahn angeschrieben und um eine sichtbare Fahrbahnmarkierung gebeten, damit auch der letzte Parkplatzsucher erkennt, dass hier laut Straßenverkehrsordnung ein Halteverbot gilt. „Man hat ja extra hierhin eine Haltestelle verlegt, damit die Leute stärker den Bus nutzen. Aber was nützt eine, wo man nicht ein- und aussteigen kann?“, findet sie.
Die Antwort des Verkehrsbetriebs kommt prompt: „Wir als Ruhrbahn dürfen keine Markierungen auf der Fahrbahn veranlassen“, heißt es - sondern nur die Stadt. Doch bei der Stadt will Knüttel anschließend genau das Gegenteil erfahren haben.
Mülheimer Verkehrsbehörde beruft sich zunächst auf das Halteverbot an Haltestellen
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Der Redaktion gegenüber bestätigt die Stadt allerdings ihre Zuständigkeit. Nur habe es von Seiten der Straßenverkehrsbehörde keine Anweisungen für eine Markierung gegeben und es sei auch keine geplant, antwortet eine Sprecherin.
Die Stadt beruft sich dabei auf das grundsätzliche Halteverbot an Haltestellen: „Dort ist geregelt, dass 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild nicht geparkt werden darf“, so die Sprecherin, stellt aber in Aussicht: „Soweit die Verwaltung von der Ruhrbahn oder Fahrgästen Kenntnis erhalte, dass die Haltestelle nicht richtig angefahren werden kann, können weitere Maßnahmen geprüft werden. Hierunter fallen zum Beispiel Markierung, Poller, Ausdehnung des Parkverbotes durch Halteverbotsschilder, Überwachung.“
Bislang habe man dazu aber keine Informationen. Knüttel hingegen besteht darauf: Sie habe nicht nur Kontakt zur Ruhrbahn, sondern auch zur Stadt aufgenommen. „Eine Seite zeigt auf die andere. Ich komm‘ mir vor wie in einem Schwarzer-Peter-Spiel“, kommentiert sie.
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