Mülheim. Bei den Finanzämtern häufen sich die Grundsteuer-Proteste. Immer mehr Eigentümer sind sauer. „Ich habe getan, was ich konnte“, so ein Mülheimer.

In Nordrhein-Westfalen fielen in diesem Jahr bisher 415.000 Einsprüche gegen Steuerbescheide, etwa zur Einkommens- und zur Umsatzsteuer an – allein knapp 100.000 beziehen sich auf die Grundsteuer. Das geht aus einer Antwort des NRW-Finanzministeriums auf eine Anfrage des Essener FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel hervor. Während die Zahl der Einsprüche rund um die Grundsteuer 2021, also vor der Reform, noch bei einem Prozent lag, bezogen sich laut Landesregierung 2023 von zwei Millionen Einsprüchen gegen Steuerbescheide insgesamt 1,27 Millionen auf die Grundsteuer. In Mülheim sind 11.053 Einsprüche (Stand Juni) gegen Grundsteuerwertfeststellungen eingegangen – das entspricht einer Quote von 20,7 Prozent.

Auf Landesebene betrachtet mussten die Finanzämter jüngsten Erkenntnissen zufolge in rund 183.000 Fällen der insgesamt etwa 1,5 Millionen Einsprüche die Grundsteuerbescheide korrigieren. Hunderttausende Einsprüche hängen offenbar noch in der Warteschleife. Wie ist die Lage in Mülheim? Zu den 11.053 Einsprüchen gegen Grundsteuerwertfeststellungen kommen noch 6327 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetragsfestsetzungen – hier liegt die Quote bei 11,8 Prozent.

Hohe Last für Mülheimer Finanzamt

Auf Nachfrage erklärt die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen stellvertretend für das für Finanzamt Mülheim, dass die Bearbeitung von Einsprüchen auch bei Einsprüchen gegen Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbetragsbescheide nach den allgemeinen Grundsätzen durch die Finanzämter erfolge. „Hierzu gehört – um den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf rechtliches Gehör zu wahren – in einem ersten Schritt eine Einspruchserörterung. In dieser werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, Ihren Einspruch zu begründen beziehungsweise zu überprüfen“, so ein Pressesprecher der Oberfinanzdirektion.

Das weitere Vorgehen, sowie die Dauer, der Arbeitsaufwand und die Ergebnisse der Einspruchsverfahren hingen demnach vom Einzelfall ab und seien somit individuell. Wie lange Einspruchsführende in Mülheim derzeit warten müssen, bleibt offen. Einer, der von dem Bearbeitungsstau in Sachen Grundsteuer-Einspruch betroffen ist, ist Hans-Michael Wilcke. „Ich habe vor drei Wochen das Finanzamt mit einer Untätigkeitsbeschwerde oder auch Verzögerungsrüge schriftlich angemahnt, da mein berechtigter Einspruch vom 28.01.2023 bisher weder bearbeitet noch sach- und fachkundig geheilt wurde“, schildert der Grundstückseigentümer.

Die Antwort des Finanzamtes lautet, so Wilcke: „Die Finanzämter sind grundsätzlich angewiesen, Einsprüche, mit denen ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt wird, stillschweigend ruhend zu stellen (sog. Zweckmäßigkeitsruhe).“ Für den Beschwerdeführer nicht mehr als einen müden Lacher wert. „Das ist ein Witz. Ich habe getan, was ich konnte. Jetzt muss ich abwarten.“

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