Mülheim. Eine teure Kanalerneuerung ärgert Eigentümer in Mülheim-Speldorf. Sie sollen für Straßenoberflächenentwässerung zahlen. „Ohne Nutzen“, sagen sie.
Wenn der Bagger in die eigene Straße rollte, konnten sich Mülheimer Hausbesitzer seit zwei Jahren beruhigt zurücklehnen, denn 2022 kündigte das Land NRW an, die gefürchteten, weil teuren Straßenausbaubeiträge für Eigentümer gesetzlich abzuschaffen. Rückwirkend bis sogar 2018 wollte das Land diese Kosten übernehmen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Ende der Anliegerbeiträge sogar Gesetz. Den Eigentümern der Karlsruher Straße flatterte jetzt dennoch eine böse Überraschung in die Briefkästen.
Mehrere tausend Euro sollen sie je nach Grundstück für die „nachmalige Herstellung (Erneuerung) der Straßenoberflächenentwässerung“ zahlen. Denn in ihrem Mischwasserkanal aus den Jahren 1956 und 1958 seien allerlei Schäden - von undichten Rohrwandungen, mangelhaften Stutzen, Rissen bis verschlossenen Abzweigen - festgestellt worden. Nach mehr als 60 Jahren sei dessen Nutzung abgelaufen. Im Zuge dessen aber machte man ebenso die Oberflächenentwässerung neu. Und die wird nun teuer.
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300.000 Euro für Straßenentwässerung sollen Mülheimer Anwohner übernehmen
Knapp 1,9 Millionen Euro soll die Kanalbaumaßnahme im ersten Abschnitt von Hundsbuschstraße bis circa Peterstraße gekostet haben. Weitere 1,6 Millionen Euro der zweite Abschnitt von Karlsruher Straße 68 bis Mönchstraße. Abrechnen könne man zwar nur einen Teil der Kosten, weil - so die Verwaltung - von den verschiedenen Sanierungsmaßnahmen nur die Straßenoberflächenentwässerung beitragsfähig sei. Doch immerhin kämen damit rund 300.000 Euro auf die Anlieger im südlichen Teil der Straße zu.
Die allerdings schütteln darüber in Unverständnis den Kopf. Denn genau dieser Teil der Maßnahmen sei - im Gegensatz zu dem überalterten Kanal - aus ihrer Sicht gar nicht notwendig gewesen. Und manche fehlerhafte Stellen, etwa an den Kanälen und hinsichtlich des Zustands der Gehwege, gibt es weiterhin.
Anwohner zweifeln an der korrekten Abrechnung der Stadt Mülheim
Viel Geld also für wenig Effekt? Zumindest Probleme mit dem Oberflächenwasser habe es vor der Sanierung nicht gegeben, und auch danach spüre man keine Verbesserung, kritisieren Hausbesitzer des zweiten Bauabschnitts zwischen Hausnummer 68 und 98 bei einem privaten Krisentreffen.
Die Verwaltung indes argumentiert, verschiedene Anlieger hätten in der Vergangenheit gemeldet, dass die Straßenentwässerung bei Starkregen überlastet gewesen sei. Die zur Kasse Gebetenen bezweifeln das. Und auch die Starkregenkarte der Stadt Mülheim bestätigt über dem Straßengebiet nur Stufe zwei (mäßig) von vier Gefahrenstufen. Waren die Maßnahmen wirklich notwendig, oder „versucht man falsch abzurechnen“, spekuliert eine Eigentümerin.
Die Gretchenfrage: Wann wurde die Sanierungsmaßnahme beschlossen?
Doch der wesentliche Streitpunkt für die Hausbesitzer könnte ein anderer werden: die Frage, wann genau die Sanierungsmaßnahme beschlossen wurde - vor oder nach 2018? Schließlich hängt daran, ob nicht stattdessen das Land für diese Kosten aufkommen müsste.
Aus Sicht der Stadt zumindest scheint der Sachverhalt klar: „Eine Förderung der Beiträge durch das Land NRW ist nicht möglich, da die Förderung rückwirkend für Baumaßnahmen gewährt wird, die ab dem 1.1.2018 beschlossen worden sind oder erstmals im Haushalt des Jahres 2018 gestanden haben“, begründet sie in der Beitragserhebung an die Hausbesitzer. Da für die abgerechnete Maßnahme bereits Haushaltsmittel für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt worden seien, würden die in der Förderrichtlinie definierten Kriterien nicht erfüllt.
Doch auf Anfrage der Redaktion, den entsprechenden Beschluss darzulegen, antwortet sie zunächst: „Der Rat der Stadt hat am 6.12.2018 das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2018 – 2022 beschlossen. Dieses beinhaltet u.a. den Sammler Karlsruher Straße von Hundsbuschstraße bis Blötter Weg.“
Damit fiele der Beschluss jedoch in den Zeitraum, den das Land rückwirkend abdecken will. Hat die Stadt hier tatsächlich falsch abgerechnet?
Auf erneute Nachfrage korrigiert die Stadt: Die Straße sei schon im Investitionsprogramm 2016 bis 2020 aufgenommen und in der Ratssitzung im Dezember 2016 beschlossen worden. Die Veranschlagung tauche im Wirtschaftsplan 2017 auf und habe sich über drei Jahre gestreckt.
Mülheimer Kanalbaumaßnahme startete erst 2019
Was die betroffenen Eigentümer wurmt: Die Arbeiten für ihren - den zweiten - Straßenabschnitt starteten erst im Mai 2019, drei Jahre nach dem Beschluss. Auch die erste Ankündigung zum Straßenbaubeitrag flatterte erst im Juni 2019 in die Briefkästen der Hauseigentümer. Und doch sollen sie nun Beiträge zahlen?
Die Eigentümer wollen dies so nicht hinnehmen und haben Einspruch erhoben. Ob sich dieser durchsetzen lässt? Sie rechnen sich gute Chancen aus. Bisher habe die Stadt auf ihre Erwiderungen nicht geantwortet.
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