Mülheim-Styrum. Der Bau eines islamischen Sozialzentrums in Mülheim-Styrum bringt Anwohner auf die Barrikaden. Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage gegen die Baugenehmigung beraten. Die Verhandlung endet mit einem so genannten Widerrufsvergleich. Der sieht bestimmte Auflagen für das Zentrum vor.
Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde jetzt die Klage von Styrumer Bürgern verhandelt, die gegen die Baugenehmigung für das islamische Sozialzentrum mit Gebetsräumen an der Hohe Straße geklagt hatten. Die Verhandlung endet mit einem Widerrufsvergleich.
Der Styrumer Integrations- und Kulturverein (IKV) hatte das Grundstück an der Hohe Straße erworben, um dort das Sozialzentrum, eine Art Moschee, zu errichten. Die Stadt hatte bereits vor über anderthalb Jahren „nach Prüfung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Baugenehmigung erteilt“, wie der Leiter des Planungsamtes, Jürgen Liebich, bereits im Mai gegenüber der WAZ erklärte. Für die Verwaltung gab es hier keine Bedenken. Nachbarn sahen dies aber (von Anfang an) anders.
Noch kann gegen den Vergleich Widerspruch eingelegt werden
Der Vergleich, gegen den noch Widerspruch eingelegt werden kann und der deswegen noch nicht rechtskrätig ist, sieht unter anderem vor, dass die Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr einzuhalten sind, ausgenommen davon sind rituelle Gebete. Der Kantinen- und Ladenverkauf ist auf 9 bis 20 Uhr begrenzt, und zu den Betriebszeiten dürfen maximal nur 200 Leute das Zentrum nutzen, außerhalb der Betriebszeiten dürfen es nur 30 Menschen sein. Hochzeits- und Beschneidungsfeiern sollen nicht erlaubt sein.