Mülheim.

In Mülheim leben momentan 370 Asylbewerber, 231 von ihnen erhalten künftig mehr Geld. Sie erfüllen die Voraussetzungen und profitieren damit von dem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die ihnen gezahlten Leistungen etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz-IV anzuheben sind. Für die Stadtkasse summieren sich die Mehrkosten nach genauen Berechnungen nun auf rund 23.000 Euro monatlich – macht im Jahr etwa 276.000 Euro zusätzlich und damit mehr als die im Vorfeld von der Stadt grob kalkulierten 237.000 Euro.

„Die Berechnungen“, sagte Sozialamtsleiter Klaus Konietzka im Vorfeld, „sind schwierig.“ Die aktuellen Zahlen beziehen sich zunächst nur auf die von den Bundesverfassungsrichtern verfasste Übergangslösung, die so lange gilt, bis der Gesetzgeber die Höhe der Zuwendungen neu berechnet. Zuvor waren die Leistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge seit 1993 nicht angehoben worden. Bisher lagen die Sätze für Erwachsene bei 224 Euro und damit 47 Prozent unter den Hartz-IV-Sätzen.

Kosten sind noch nicht berechnet

Die Zahlungen sollen nun, ebenfalls analog zu Hartz-IV, nach Alter der Bezieher gestaffelt sein. Zu den 231 Mülheimer Betroffenen, die in 143 Haushalten leben, gehören Erwachsene wie Kinder gleichermaßen. Zudem legten die Karlsruher Richter fest, dass die Zahlungen teils rückwirkend zum Januar 2011 gezahlt werden müssen. Klaus Konietzka spricht von „fünf bis sechs Fällen“, in denen rückwirkende Ansprüche bestehen könnten: „Diese Fälle befinden sich derzeit noch in einer Prüfung.“ Auch die Kosten sind noch nicht berechnet.

Entspannt schaut man beim Mülheimer Sozialamt jedoch der Neuerung entgegen, dass von den Leistungen laut Urteil künftig 130 Euro statt bisher 40 Euro „für die Bedürfnisse des täglichen Lebens“ in bar ausgezahlt werden müssen. „Das ist keine Neuerung für uns“, sagt Konietzka. „Wir geben jetzt schon Gutscheine und Bargeld aus.“