Mülheim.. 87 Einrichtungen von Stadt, Kirche und Initiativen gibt es in Mülheim für die Betreuung kleiner Kinder. Der Bedarf gerade an U 3-Plätzen wächst stetig. Um die Nachfrage erfüllen zu können, müssen Kitas überbelegt und Interimsstandorte eingerichtet werden. Neueste Zahlen aus dem Jugendhilfeausschuss.

Für junge Eltern sind die ersten Wochen im Jahr eine spannende Zeit. Eine begehrte Ware wird verteilt: die Kindergartenplätze für den Sommer. Zum 15. März eines jeden Jahres dann sind die angedachten Gruppenstrukturen und Betreuungsangebote in den stadtweit 87 Einrichtungen dem Landschaftsverband Rheinland zu melden – die Meldung ist Grundlage für die Landesbezuschussung. Im Jugendhilfeausschuss wurden am Freitagnachmittag die voraussichtlichen Zahlen für den Sommer 2014/15 vorgestellt. Überbelegung war dabei eine häufige Vokabel.

U 3-Kinder schlechter versorgt als Drei- bis Sechsjährige

Etwas Zahlenwerk vorweg: Für die 4158 Kinder im Alter zwischen drei und sechs stehen 4032 Plätze bereit, was einer Quote von 96,9 Prozent entspricht. Für die Mädchen und Jungen, die noch keine drei sind, sind 940 Plätze in Kitas und 350 in der Tagespflege vorgesehen. Diesen 1290 Betreuungsplätzen steht ein Bedarf von 3895 Kindern gegenüber. Das entspricht einer Deckung von 33,1 Prozent.

Laut Sozialdezernent Ulrich Ernst besteht „noch lange Bedarf am Ausbau von Betreuungsplätzen“. Bis 2018 sei eine U 3-Quote von 45 Prozent angepeilt; „das werden wir nur sukzessive erreichen – aber wir arbeiten dran“. Sowohl im U 3- als auch im Ü 3-Bereich stiegen die Angebote nun um ein, zwei Prozentpunkte, berichtete Lydia Schallwig vom Amt für Kinder, Jugend und Schule. Das sei nur möglich durch neue bzw. vorübergehende Standorte und Überbelegungen. Das Land gestatte ein Mehr von bis zu zehn Prozent pro Einrichtung, betonte Schallwig.

Noch sind nicht alle Kinder versorgt

Noch hätten nicht alle Eltern den erlösenden Anruf von einer Kita bekommen. „Wir haben noch Kinder auf der Warteliste“, berichtete Schallwig. Man wolle diese auf alle Fälle unterbringen – auch wenn das nicht immer in der Wunsch-Kita oder der Nachbarschaft zur Wohnung möglich sei. Bislang gebe es übrigens keine einzige Klage, so Schallwig, mit der der Rechtsanspruch auf Betreuung geltend gemacht werde.

Manche Eltern, so war im Ausschuss zu hören, erwägen, ihr Kind schon weit früher für den Kindergarten anzumelden, als eigentlich angedacht – nur aus Sorge, andernfalls gar keinen Platz zu bekommen. Heiko Hendriks (CDU) betonte – in Absprache mit der Ausschussleitung –, dass es dazu keinerlei Anlass gebe.