Mülheim..

Nach der langen Nacht der Industriekultur folgt die Nacht der Technik: Diese hat Freitag, 17. August, Premiere. Unter dem Motto „Know how?! – Wissen wie“ laden Unternehmen aus dem Revier zu einer Exkursion durch die Welt der Technik ein. Und dabei bekommen Besucher auch manches zu sehen, was sonst für Außenstehende tabu ist.

Einblick in Produktionsprozesse

Eine halbe Nacht lang, von 18 bis ein Uhr, gestatten Unternehmen und Forschungseinrichtungen Einblicke in ihre Produktionsprozesse und Arbeitsabläufe. Mit dabei in Mülheim ist die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW). Freitag öffnet der Wasserversorger um 18 Uhr die Türen von Haus Ruhrnatur und vom Laufwasserkraftwerk Kahlenberg. Es wird stündliche Führungen und Vorträge geben. Fotovoltaik-Experimente und Vorträge über Kleintiere in der Ruhr sind auch etwas zum Ausprobieren und Anfassen.

Vier verschiedene „Routen der Faszination“ führen per Shuttle-Bus durch die lange Techniknacht. Mülheim liegt auf Route vier, die nicht nur die RWW-Einrichtungen, sondern etwa auch die Universität Duisburg-Essen, das Steag Heizkraftwerk in Duisburg-Walsum oder auch das Briefzentrum der Post in Duisburg anfährt.

Individuelle Shuttle-Routen

Insgesamt können in Oberhausen, Essen, Duisburg, Gladbeck Gelsenkirchen, Bottrop und Mülheim 35 Programmpunkte entlang der Shuttle-Routen der Techniknacht besucht werden. Die Besucher können sich ihre Routen ganz individuell zusammenstellen.

Die kostenlosen Shuttle-Busse verkehren im 15-Minuten-Takt von 17.45 bis 1.15 Uhr. Die Städteportale – in Mülheim ist das in der Stadtmitte am Rathausmarkt/Friedrich-Ebert-Straße – bieten einen direkten Anschluss an das Shuttlenetz der Techniknacht. Der Einstieg in das Shuttle­netz ist jedoch an allen Haltepunkten der vier Routen möglich.

Basis- und Familientickets

Die Basis- und Familien-Tickets berechtigen zum Besuch fast aller Unternehmen und Führungen im Programm. Nur einige Führungen waren reservierungspflichtig (wir berichteten). Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besuch ab 0 Uhr nur in der Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.