Mülheim. Der aus Bangladesch stammende Mohammad Nasim hat von der Ausländerbehörde einen Aufenthaltsstatus bekommen. Doch dafür muss er noch liefern.
Der aus Bangladesch stammende Altenpfleger Mohammad Nasim bekommt von der städtischen Ausländerbehörde Mülheim einen Aufenthaltsstatus und darf zunächst bis zum Ende seiner Ausbildung, die er im Herbst antreten wird, in Deutschland bleiben. Die Stadt fordert aber noch Unterlagen.
„Wir sind der Empfehlung der Härtefallkommission nachgekommen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird ausgesprochen, sobald Mohammad Nasim uns einen gültigen Pass vorlegt und die Identität geklärt ist“, erklärt Stadt-Sprecher Volker Wiebels. Dadurch, dass Nasim zur in seiner Heimat verfolgten Minderheit der Biharis gehört und keine offiziellen Papiere bekam, wurde seine Identität angezweifelt.
Abschiebung wurde gerichtlich beschlossen
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Abschiebung beschlossen. Durch das Einschalten der Härtefallkommission hatte die Stadt die Option, sich zugunsten von Nasim zu entscheiden. Er hatte viele Befürworter, die sogar eine Petition gegen seine Ausweisung unterzeichneten.
Der 32-Jährige selbst zeigte sich erleichtert: „Ich bin total glücklich.“ Er ist nun verpflichtet, seine Ausbildung zur Pflegefachkraft anzutreten. Sollte er sie abbrechen, wäre dies laut Stadt ein Abschiebekriterium.
Betreuerin betont Bedeutung von Nasims Beruf
Die ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuerin Michaela Vogelsang betreut den Geflüchteten, der seit 2014 in Mülheim lebt. Auch ihr fällt nun ein Stein vom Herzen. Nasim arbeitet bereits in der Altenpflege und gehe darin auf, mit älteren Menschen könne er sehr gut umgehen. Er passt nach Ansicht seiner Unterstützer genau zu den Flüchtlingen, die NRW-Integrationsminister Joachim Stamp im Land halten möchte.
„In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass der Pflegeberuf und ausdrücklich auch der Beruf des Pflegehelfers, welcher menschlich wie körperlich höchst verantwortungsvoll und fordernd ist, in unserer Stadt, in unserem Land dringend aufgewertet werden muss. Der Pflege- und Pflegehelferberuf verdient größten Respekt.“