Mülheim/Münster. Ein Mülheimer Landwirt darf seinen Schweinemastbetrieb künftig erheblich vergrößern. Statt der bisherigen 660 Tiere dürfen dann 2412 gehalten werden.

Landwirt Einhart im Brahm ist seinem Plan, seinen Schweinemastbetrieb an der Mendener Straße von aktuell 660 auf künftig 2412 Tiere zu erweitern, am Dienstagnachmittag einen großen Schritt nähergekommen. Anders als in der Vorinstanz hat die Stadt, die im Brahm den Ausbau Ende 2012 genehmigt hatte, im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Recht bekommen. Die Klage von Landwirt Hans-Werner Löckenhoff, der als Nachbar massive Geruchsbelästigung durch die Anlage befürchtete, wurde abgewiesen, die Revision nicht zugelassen.

Bauen will im Brahm dennoch nicht gleich. Noch ein anderer Nachbar sei gerichtlich gegen die Pläne vorgegangen, „und ich gehe das Projekt erst an, wenn ich komplette Rechtssicherheit habe“. Dass es dazu kommen könnte, ist indes nicht unwahrscheinlich. Besagter Nachbar nämlich wohne weiter weg vom geplanten neuen Stall als Löckenhoff, hieß es am Rande des Prozesses, dessen zu erwartende Belästigung dürfe also geringer ausfallen.

Apropos: Der achte Senat unter Vorsitz von Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert ging gestern davon aus, dass Löckenhoff, der rund 100 Meter entfernt wohnt, künftig durchaus Gestank von Schweinen in der Anlage zu ertragen haben wird, sich die Belästigung aber im gesetzlich zugelassenen Rahmen halte. Im Außenbereich seien „15 Prozent der Jahresgeruchsstunden“ erlaubt, was – vereinfacht gesagt – bedeute, dass es an bis zu 54 Tagen im Jahr stinken darf.

Unterschiedliche Auffassungen

Die Gutachten hätten gezeigt, dass diese Grenze nicht überschritten wird, so das Gericht. Löckenhoff, der 350 Legehennen und vier Pferde hält, produziere im Übrigen selbst einen Teil des unangenehmen Geruches. Die eigenen Immissionen dürften bei der Berechnung der Gesamtbelastung nicht berücksichtigt werden. Ein Landwirt habe in Summe also mehr Gestank hinzunehmen als andere Menschen, da er diesen ja selbst miterzeuge, hieß es. Andernfalls könne man ja mit immer größeren eigenen Anlagen verhindern, dass jemand anders überhaupt ausbauen darf.

Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf war das noch anders bewertet worden. Damals, vor acht Monaten, hatte Kläger Löckenhoff Recht bekommen, war die Genehmigung der Stadt wegen eben dieser Geruchsbelästigung aufgehoben worden.

Ob es denn eigentlich wirklich nur um das Thema Gestank gehe, wollte der Vorsitzende Richter gestern wissen. „Wenn man sich das Verfahren so anschaut, könnte man auch denken, dass es ein Streit über unterschiedliche Auffassungen von Landwirtschaft ist.“ Bauer Löckenhoff widersprach dem – „jeder Landwirt muss mit seinem eigenen Gewissen ausmachen, ob er Tiere auf Beton legt“ – , für ihn gehe es einzig um die Geruchsbelästigung. „Wir sind schon stark belastet durch Autos, Flugzeuge und Industrie – da muss nicht noch die Schweinemast hinzukommen.“ Er fürchte, dass künftig weniger Kunden in seinen Hofladen kommen.