Herne/Bochum. Gerade raus aus dem Gefängnis wird ein Herner sofort wieder beim Stehlen erwischt. Er fährt nun erneut ein - für Beute im Wert von 7,10 Euro.

Immer wieder Ladendiebstahl: Seit Jahren ist ein drogenkranker Mann (47) aus Herne sozusagen Stammgast vor Gerichten und in Gefängniszellen. Satte 23 Vorstrafen stehen im Register des „Rekord-Diebes“. Am Bochumer Landgericht kam jetzt eine weitere dazu - vier Monate Haft.

Nur wenige Tage nach seiner Haftentlassung aus dem Gefängnis war der Serientäter am 6. Dezember 2023 in der Wanner Fußgängerzone sofort wieder beim Klauen erwischt worden. Gegen 11 Uhr steckte er in einer Parfümerie ein Duftfläschchen zum Preis von 60 Euro ein. „Für Mama“, gab der Herner vor der 15. Strafkammer mit einem verschmitzten Lächeln zu.

Bewährungshelferin des Herners beklagt einen „Rattenschwanz an Problemen“

Knapp eine Stunde später stoppte ihn ein Ladendetektiv am Ausgang eines Supermarkts an der Wanner Hauptstraße. Und aus dem Rucksack kamen Dosenbier und Süßigkeiten im Wert von 7,10 Euro zum Vorschein.

Die Bewährungshelferin des Herners beklagte vor Gericht einen „Rattenschwanz an Problemen“, in die sich der 47-Jährige regelmäßig hinein manövriere. Nach dem letzten Haftaufenthalt sei der 47-Jährige („Eine zarte Pflanze“) Ende November 2023 entlassen worden. Auch dieses Mal habe der Herner anfangs so gut wie keinen Cent in der Tasche gehabt.

 „Er stand ja nicht im Leistungsbezug“, hieß es. Und ohne finanzielle Unterstützung hätten sich an anderen Stellen weitere Hindernisse aufgetan, die ihn schließlich erneut auf Klautour gebracht hätten. Beispielsweise keine Wohnung, keine Betreuung und noch vieles mehr.

„Fast so wie beim Hauptmann von Köpenick“

„Das war fast so ein bisschen wie beim Hauptmann von Köpenick“, meinte die Bewährungshelferin. Zur Erinnerung: In der authentischen und später unter anderem auch mit Heinz Rühmann, der seine Kindheit in Wanne verbrachte, verfilmten Geschichte aus dem Jahr 1906 war ein Arbeiter aus dem Gefängnis entlassen worden, hatte erfolglos versucht, Papiere und Arbeit zu bekommen und schlussendlich als falscher Hauptmann das Rathaus von Köpenick besetzt.

Im April hatte das Amtsgericht Wanne gegen den Herner Rekord-Dieb für die zwei Beutezüge sogar acht Monate Haft verhängt. Dabei konnte es aber jetzt in zweiter Instanz nicht bleiben, weil sich herauskristallisiert hatte, dass der Parfüm-Coup damals streng genommen noch gar nicht hätte mit verhandelt werden dürfen.

Bewährungschance juristisch nicht ansatzweise vertretbar

Das Berufungsgericht nahm den Parfüm-Diebstahl daher aus dem Urteil heraus und verhängte vier Monate Haft für Dosenbier und Süßes im Wert von 7,10 Euro. Mit Blick darauf, dass der Herner Rekord-Dieb das Urteil sofort akzeptierte, will die Staatsanwaltschaft den Parfüm-Coup wohl am Ende einstellen.

An eine Bewährungschance war laut Gericht schlichtweg nicht zu denken. „Es ging nicht anders“, sagte Richterin Christine Katzer. Was aus rein menschlicher Betrachtungsweise vielleicht noch möglich gewesen sei, sei juristisch aber nicht ansatzweise vertretbar. Der seit vielen Jahren drogen- und suchtkranke Herner (Alkohol, Haschisch, Heroin, Kokain) will nun erneut versuchen, die Verbüßung der Gefängnisstrafe für eine ambulante Suchttherapie zurückzustellen.

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Doch auch auf diesem Gebiet gab es zuletzt schon Probleme. Denn seine jüngste Therapie in einer Klinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) hatte der 47-Jährige wegen eines Alkohol-Rückfalls abbrechen müssen. Und war danach für die Restverbüßung bis November 2023 ins Gefängnis überstellt worden.