Herne/Bochum. Nach zwei Raubtaten muss ein Herner ins Gefängnis. Vor Gericht spricht er von Schock und Bestrafung, das Opfer spricht von einer „Sex-Falle“.
Durch eine neue Serie von Straftaten hat sich ein vorbestrafter Mann aus Herne den Weg für seine zeitnahe Rückkehr in eine Gefängniszelle geebnet. Die 11. Strafkammer am Bochumer Landgericht verhängte gegen den 39-Jährigen zwei Jahre und acht Monate Haft. Hintergrund waren zwei Raubtaten – eine davon war dem Angeklagten besonders peinlich.
Es geht um Geschehnisse, die sich am 6. Juli 2023 ereignet haben. Videoaufzeichnungen belegen nachweislich, dass sich der 39-Jährige damals erst gemeinsam mit einem anderen Mann bei einem Barbier auf der Herner Bahnhofstraße den Bart stutzen ließ. Danach soll das Männer-Duo ein Eiscafé besucht und sich im Anschluss daran auch noch spontan zum Sex auf den Dachboden eines Wohnhauses an der Vinckestraße zurückgezogen haben. Für das spätere Opfer gefühlt rückblickend eine Falle.
Angeklagter will von unsittlichem Sex-Angebot „zutiefst schockiert“ gewesen sein
Denn der Angeklagte (neun Vorstrafen) entwendete dem anderen Mann dort aus dessen Umhängetasche gewaltsam einen 50-Euro-Schein. Das hatte der 39-Jährige im Prozess auch zugegeben. Ob und inwieweit zuvor auf dem Dachboden tatsächlich sexuelle Handlungen vorgenommen worden sind, spielte für eine Verurteilung wegen Raubes keine Rolle.
Der Herner hatte über seinen Verteidiger behaupten lassen, er habe den anderen Mann auf dem Dachboden nur deswegen angegriffen und beraubt, weil ihn dessen „unsittliches Angebot“ zum Sex „zutiefst schockiert“ und er den Mann dafür habe bestrafen wollen. Die Verlesung der pikant-brutalen Details aus der Anklage vor seiner im Gerichtssaal anwesenden weiblichen Begleitung war dem Herner sichtlich unangenehm.
Rangelei mit Ladendetektiv
Am 20. November 2023 war der 39-Jährige darüber hinaus bei einem Ladendiebstahl in einem Supermarkt an der Roonstraße erwischt worden. Mit mehreren Flaschen Raki im Hosenbund versteckt, außerdem Shampoo und Deo im Gesamtwert von 75 Euro in den Taschen hatte der Herner versucht, den Kassenbereich zu passieren. Mit dabei hatte er ein Taschenmesser. Nach einer Ansprache durch einen Detektiv und der Bitte, mit ins Büro zu kommen, war der Mann handgreiflich geworden.
Die Richter waren am Ende überzeugt davon, dass der Herner durch Gewaltanwendung seine soeben gemachte Beute sichern wollte und verurteilten ihn daher auch wegen schweren räuberischen Diebstahls.
Ursprünglich mitangeklagt war auch noch eine Art Amokdrohung, die am Ende im Urteil mit Blick auf die zwei Raubtaten keine gewichtige Rolle mehr spielte. Der Herner war mit einem Messer in der Hand und pauschal drohend („Ich steche euch alle ab!“) durch die Bochumer Innenstadt gelaufen.