Herne. Die Energiefirmen Primastrom und Voxenergie haben zu Unrecht Preise erhöht: Die Verbraucherzentrale erkämpfte eine satte Erstattung für Herner.

Seit Jahren bescheren die Energieanbieter Primastrom und Voxenergie der Herner Verbraucherzentrale jede Menge Arbeit. Doch die hat sich jetzt gelohnt. Die Beratungsstelle in Herne-Mitte konnte für ein Herner Ehepaar eine satte Kostenerstattung in Höhe von 3200 Euro erstreiten. Mehr noch: Weitere betroffene Kunden können sich bis zum Jahresende recht einfach zuviel gezahltes Geld zurückholen.

Primastrom und Voxenergie „Spitzenreiter bei Beschwerden“

Darum geht es: Silke Gerstler, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale in Herne, hatte bereits vor zwei Jahren im Gespräch mit der Herner WAZ-Redaktion über die Praktiken von Primastrom und Voxenergie berichtet. Diese Firmen seien in ihrer Beratung zum Energierecht der absolute „Spitzenreiter“ bei Beschwerden, so Gerstler. Und das nicht nur in Herne, Beratungsstellen in anderen Städten machten die gleichen Erfahrungen. Der Grund: Diese Unternehmen hatten in der Vergangenheit Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Wichtiger Vertragsbestandteil: eine Preisgarantie für die komplette Laufzeit. Doch als vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges 2022 Strom und Gas immer teurer wurden, hätten die fraglichen Anbieter einfach einseitig die Preise erhöht. Und die Information über die Erhöhung hätten die Anbieter auch noch wie Werbung aussehen lassen.

Im Fall des Herner Ehepaars hat Gerstler die Widersprüche gegen die einseitige Erhöhung formuliert und an die Anbieter geschickt, das Ergebnis: eine Rückzahlung in Höhe von 3200 Euro. Das Ehepaar hätte nach der Preiserhöhung für Strom etwas mehr als einen Euro pro Kilowattstunde bezahlen müssen. Abgeschlossen hatten sie den Vertrag selbstverständlich für einen deutlich geringeren Betrag.

Silke Gerstler (Verbraucherzentrale) hat für ein Herner Ehepaar eine Rückzahlung von 3200 Euro erstritten.
Silke Gerstler (Verbraucherzentrale) hat für ein Herner Ehepaar eine Rückzahlung von 3200 Euro erstritten. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Da es bundesweit zahllose Beschwerden über diese Machenschaften gab, hatte der Bundesverband der Verbrauchzentralen (VZBV) eine Musterfeststellungsklage gegen die Anbieter eingereicht. Doch die Klage des Verbands ist nicht verhandelt und entschieden worden, weil sich der Verband und die Anbieter mit einem Vergleich geeinigt haben.

Kunden können sich mit einer E-Mail bis Jahresende Geld zurückholen

Das bedeutet für Kunden, die diese überhöhten Preise bezahlt haben, dass sie bis Jahresende den Preiserhöhungen widersprechen können. Dies gilt nicht nur für Betroffene, die sich der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen angeschlossen hatten. Auch andere Verbraucher, die während der Energiekrise unter den überhöhten - und unberechtigten - Preissteigerungen litten, können sich nun ihr Geld zurückholen.

Verbraucherzentrale warnt: Kein neues Angebot annehmen

Dafür reiche eine E-Mail entweder an vergleich@primastrom.de oder an vergleich@voxenrergie.de. Gerstler: „Wenn man seine Vertragsunterlagen zur Hand hat, ist das in zehn Minuten erledigt.“ Außerdem finde sich auf der Internetseite des VZBV ein Mustertext und weitere Erläuterungen zum geschlossenen Vergleich.

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Die Verbraucherzentrale verbindet den Hinweis gleich mit einer Warnung: Wer von den Unternehmen ein Angebot mit Preissenkungen und „erfreulichen Nachrichten“ erhalte, sollte dieses nicht annehmen, sondern nur den früheren Preiserhöhungen widersprechen. Auch Anrufe der Unternehmen solle man ignorieren. Nach Berichten von Verbrauchern seien häufig telefonisch Preissenkungen und günstige Preise versprochen worden, obwohl die angebotenen Preise weit über dem Marktniveau lägen.