Herne. Fünf Jahre nach einem Schlaganfall ist ein Herner mit seiner Klage gegen das Marien Hospital und eine Hautarztpraxis gescheitert.
Diabetes, Bluthochdruck und eine gerade abgeschlossene Chemotherapie gegen Krebs: Mit diesen Vorerkrankungen erschien ein Patient im Juni 2019 in der Notaufnahme des Herner Marien Hospitals. Der Mann klagte über Nackenschmerzen.
Dass der Patient wenige Monate später erst die Diagnose Gürtelrose bekommen und schließlich auch noch einen folgenschweren Schlaganfall erleiden würde, ahnte zu diesem Zeitpunkt noch niemand. Dennoch zog der Herner jetzt gegen das Marien Hospital und eine Hautarztpraxis vor Gericht.
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Der Rentner ist davon überzeugt, dass schon die Nackenschmerzen, über die er in der Notaufnahme klagte, erste Anzeichen einer Gürtelrose waren. Und spätestens die Hautveränderungen, mit denen er acht Tage später bei einem niedergelassenen Hautarzt erschienen war, hätten alle hellhörig machen müssen.
Stattdessen bekam der Mann im Marien Hospital Akupunkturbehandlungen am Nacken. Und der Hautarzt verschrieb ihm eine kortisonhaltige Salbe gegen eine von ihm diagnostizierte Hautentzündung.
Mit dem Verdacht, dass seine Gürtelrose zu spät entdeckt wurde und diese Infektion letztendlich den Schlaganfall auslöste, standen der Patient und sein Anwalt vor dem Bochumer Landgericht sehr schnell ziemlich alleine da. Das Gericht hatte extra drei Gutachter aus den Bereichen Neurologie, Dermatologie und Onkologie geladen.
„Sie müssen sich von dem Gedanken verabschieden, dass es in der Medizin immer so etwas wie eine Gewissheit gibt.“
Alle Experten waren sich schon darin einig, dass das klinische Bild in der Notaufnahme und später in der Praxis nicht für eine da schon vorhandene Gürtelrose sprach. „Das ist sehr unwahrscheinlich“, hieß es vor Gericht. Ganz klar konnte der Neurologe jedoch einen kausalen Zusammenhang zwischen Gürtelrose und Schlaganfall ausschließen: „Eine Infektion kann so etwas zwar begünstigen, niemals aber auslösen.“
Herner bekommt kein Schmerzensgeld
Die Sachverständigen sind vielmehr der Meinung, dass die damals gerade erst abgeschlossene Chemotherapie die Gürtelrose ausgelöst hat. Und zu dem Schlaganfall wäre es wahrscheinlich so oder so gekommen.
Der Herner wird also nichts von seinem geforderten Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro bekommen. „Es geht mir seitdem sehr schlecht, ich habe Probleme beim Laufen“, hatte er den Richtern zuvor erzählt. Der Vorsitzende Michael Rehaag hatte zum Schluss noch einen guten Rat für ihn parat: „Sie müssen sich von dem Gedanken verabschieden, dass es in der Medizin immer so etwas wie eine Gewissheit gibt.“