Herne. Eine Hernerin soll aus ihrem Elternhaus in Bochum Gold gestohlen haben. Der Prozess endet nach nur fünf Minuten – mit einer Überraschung.
Ein mutmaßlich dreister Einbruchdiebstahl in ein Wohnhaus unweit der Herner Stadtgrenze in Bochum-Gerthe bleibt für immer ungeklärt. Das Verfahren gegen die einzige Verdächtige, eine 42-jährige Frau aus Herne, musste am Bochumer Schöffengericht bereits nach wenigen Minuten abgebrochen und für immer „beerdigt“ werden. Der Grund: eine Formalie.
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Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten vorgeworfen, im Sommer 2019 vor fünf Jahren heimlich mit einem Zweitschlüssel in das Gerther Haus ihrer Mutter eingebrochen zu sein und dort „eine Sporttasche, diverse Aktenordner und den gesamten Echtschmuck, darunter Goldschmuck“ gestohlen zu haben.
Strafantrag wurde viel zu spät gestellt
Es war die Verteidigerin der Hernerin, die jedoch sofort nach Verlesung der Anklageschrift ihr Veto gegen die Verhandlung eingelegt hatte. Denn die Dortmunder Anwältin hatte beim gründlichen Studium der Akte einen zwingendes Verfahrenshindernis aufgedeckt, das bislang niemandem aufgefallen war. Denn: Weil es sich bei dem Vorwurf um einen sogenannten „Haus- und Familiendiebstahl“ (§ 247 Strafgesetzbuch) handelte, gelten für die Strafverfolgung besondere Anforderungen. Binnen „drei Monaten ab Kenntnis“ hätte durch die Bochumer Mutter zwingend ein Strafantrag gegen ihre Herner Tochter gestellt sein müssen. Nachweislich war das aber in diesem Fall erst im Mai 2023 passiert – und damit viel zu spät.
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„Das ist auch uns wirklich durchgegangen“, räumte die Richterin nach einer Unterbrechung schonungslos ein. Die Konsequenz war unumgänglich: eine Verfahrenseinstellung. Wie und durch wen der Goldschmuck damals verschwunden ist, lässt sich strafrechtlich damit nicht mehr aufklären. Die einzige Tatverdächtige aus Herne ist von einer Bestrafung ausgeschlossen.