Herne. Das Thema Altlasten im nördlichen Bereich des Herner Shamrockparks treibt Anwohner um. Welche neuen Bedenken laut werden und wie es weitergeht.
Die Pläne für den Bau von 100 Wohnungen im nördlichen Teil des Shamrockparks stehen erneut in der Kritik. In der Nachbarschaft der kontaminierten ehemaligen Kokereifläche werden weitere Bedenken laut.
„Ein Blick in das öffentlich zugängliche Altlastenkataster der Stadt Herne zeigt: Das Gebiet Shamrockpark-Nord gehört zu den Bereichen in Herne mit der höchsten Belastung an giftigen Stoffen im Boden“, berichtet Anwohner Detlef Szebrowski. Betroffen sei weniger der Parkplatz an der Ecke Brunnenstraße/Grenzweg, sondern noch viel stärker der Bereich bis zum Bahndamm an der Koksstraße.
Angst vor Verteilung giftiger Stäube
Auch interessant
Die Politik hat 2019 zunächst die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplans beschlossen. Umfangreiche Untersuchungen fanden 2020 statt, seit 2021 liegen die Gutachten vor. „Dort ist nachzulesen, dass der überwiegende Teil der Böden in einer Tiefe von bis zu vier Metern als Sondermüll zu betrachten ist und ein beachtlicher Teil sogar nur unterirdisch deponiert werden darf“, so Szebrowski.
Die im Gutachten beschriebene Durchführungsweise einer Sanierung löst bei dem Anwohner des Grenzwegs große Bedenken aus. Der hoch belastete Boden müsste im Falle einer Bebauung in großen Mengen mehrfach umgeschichtet werden, wobei giftige Ausgasungen ausdrücklich nicht ausgeschlossen würden, erklärt er. Und: Der Abtransport könne de facto nur durch dicht besiedeltes Stadtgebiet erfolgen, wovon im Gutachten jedoch eigentlich grundsätzlich abgeraten werde. Bei starkem Windaufkommen und/oder durch Nachlässigkeit könnte sich giftiger Staub über das gesamte Viertel Brunnen-/Neustraße verteilen.
„Insgesamt bekommt man als betroffener Bürger den Eindruck, dass die politisch Verantwortlichen in unserer Stadt, allen voran Oberbürgermeister Dr. Dudda, alles daransetzen, ein höchst problematisches Vorhaben um jeden Preis durchzusetzen“, erklärt der Anwohner.
Ruf nach einer Umweltprüfung
Einwände gegen eine Bebauung des Areals können bei der Stadt in dem laufenden Verfahren noch bis zum 25. Februar schriftlich vorgebracht werden. Die Bürgerin Astrid Bick hat bereits mehrere Bedenken geltend gemacht; sie fordert unter anderem die Durchführung einer aus ihrer Sicht hier rechtlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Stadt wird nach Ablauf der Einwendungsfrist alle Eingaben prüfen und bewerten; die endgültige Entscheidung über eine Bebauung trifft am Ende die Politik.
Zurück zu den Anwohnerbedenken. Gegen eine Bebauung in den weniger belasteten westlichen und östlichen Bereichen des nördlichen Shamrock-Areals sei nichts einzuwenden, betont Detlef Szebrowski. Der „problematische mittlere Bereich“ sei derzeit gut abgedichtet und sollte unangetastet bleiben. „Statt übertrieben ehrgeizige Planungen zu verfolgen, muss die Gesundheit der Bürger für die Verantwortlichen höchste Priorität haben“, fordert er. loc