Bochum/Herne. Ein vorbestrafter Herner (57) soll zwei minderjährige Jungen im Schlaf missbraucht haben. Vor Gericht geht es nun auch um Sicherungsverwahrung.

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Schwere Vorwürfe gegen einen Mann aus Herne: Der 57-Jährige soll sich am Rande von Übernachtungsbesuchen in seiner Wohnung mehrmals sexuell an schlafenden Jungen vergangen haben. Weil der Herner offenbar einschlägig vorbestraftist, geht es seit Freitag am Bochumer Landgericht auch um die Prüfung der Sicherungsverwahrung.

Im Sommer 2021 sollen in der im Süden von Herne gelegenen Wohnung des Angeklagten getrennt voneinander zwei zwölf und 15 Jahre alte Schüler übernachtet haben. Als die Jungen jeweils im Bett lagen und schliefen, soll der 57-Jährige sich sexuell an ihnen vergriffen haben. Den 15-Jährigen soll der Herner später für sexuelle Handlungen an zwei weiteren Vorfällen insgesamt 40 Euro bezahlt haben.

Angeklagter Herner war im Besitz von Kinderpornografie

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Der Angeklagte sitzt seit Mitte Oktober 2021 in Untersuchungshaft. Auf seinem Handy wurde laut Anklage jugendpornografisches Bildmaterial sichergestellt. Außerdem vier heimlich angefertigte Fotos von dem tief schlafenden Zwölfjährigen in Daumenlutscher-Pose.

Die Anklage lautet unter anderem auf sexuellen Missbrauch von Kindern. Mit Blick auf die Vorstrafen prüft ein Gutachter die potenzielle Einstufung des 57-Jährigen als „gefährlicher Hangtäter“. Im für ihn schlimmsten Fall könnte der Herner dann trotz Verbüßung einer Gefängnisstrafe nicht wieder frei kommen. Für den Prozess sind Termine bis zum 20. Mai anberaumt.