Herne.. Ein Gutachten empfiehlt Sicherheitsabstände zu sechs Betrieben in Herne, in denen ein Störfall möglich ist. Betroffen sind diese Unternehmen.
Der TÜV hat ein Gutachten vorgelegt, das Sicherheitsabstände von sechs Betrieben definiert, in denen ein Störfall möglich ist. Liegen innerhalb der Zonen Häuser, dann müssen Neubau- oder Umbauplanungen künftig kritischer beleuchtet werden, möglicherweise sind auch Sicherheitsauflagen nötig. Nicht zuletzt muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.
105 Seiten stark ist die Expertise, die der TÜV Nord am Mittwoch im Umweltausschuss der Politik vorstellte. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die Kommunen verpflichtet, Sicherheitsabstände festzulegen; das Regelwerk heißt Seveso-II-Richtlinie und geht zurück auf den verheerenden Chemie-Unfall in Seveso 1976. Entsprechende Radien haben die Gutachter nun definiert. Für die drei Chemieanlagen Innospec in Wanne, Ineos in Herne-Mitte sowie Evonik-Degussa in Eickel empfiehlt der TÜV Sicherheitsabstände von 150 beziehungsweise bis zu 750 Metern, für das Steag-Kraftwerk in Baukau bis zu 200 Meter, für die Abfallbehandlungsanlage Remondis 150 bis 600 Meter, für Linde Gas 400 Meter. Hinzu kommt die Waggonauftauanlage in Baukau mit 150 Metern.
Menschen wohnen innerhalb der Zonen von Ineos und Innospec
Bei einem Störfall, sagte Gutachter Jürgen Farsbotter, seien Menschen außerhalb der Radien weitgehend sicher. Laut seinem Bericht wohnen allein innerhalb der nun festgelegten Zonen von Ineos und Innospec, vor allem aber von Evonik Degussa Menschen. Deshalb sollten städtebauliche Planungen dort künftig besonders stark auf ihre Verträglichkeit überprüft werden, heißt es weiter.
Die Stadt begrüßte das Gutachten. Nun gebe es Planungssicherheit für Unternehmen, aber auch für Bewohner, sagte Umweltdezernent Karlheinz Friedrichs. Er betonte, dass die Zonen keine Schutzbereiche, Angstzonen, Gefahrenzonen oder gar „No-Go-Areas“ seien. Die betroffenen Betriebe seien alle genehmigt, Menschen lebten schon lange in ihrer Nähe, auch gebe es jetzt nicht etwa Planungsverbote. Künftig soll innerhalb der Zonen allein verstärkt geprüft werden, welche Projekte wie verwirklicht werden können.
Kein Altenheim vor einem Werkstor der betroffenen Betriebe
Konkret: Innerhalb des Radius, an Werkszäunen von betroffenen Unternehmen, werde die Stadt keine Altenheime genehmigen, sagte der Umweltdezernent. Aber auch das, betonte der Gutachter sei nicht ausgeschlossen: Er verwies auf einen Fall in Duisburg, wo eine Kita trotz eines zu geringen Sicherheitsabstandes genehmigt worden sei. Wichtig sei eine intensive Prüfung auch der Verhältnismäßigkeit. Im Duisburger Fall hieß das: Es sei den Familien nicht zuzumuten gewesen, kilometerweit zu einer anderen Kita zu fahren.