Herne. Von drei laufenden Ermittlungsverfahren mit rechtem Hintergrund berichtet das auch für Herne zuständige Polizeipräsidium Bochum. Darum geht es.

Rechtsextreme Chats bei der Polizei in Essen und Mülheim haben hohe Wellen geschlagen und NRW­-Innenminister Herbert Reul zu einer Untersuchung veranlasst. In seinem jetzt dem Landtag vorgestellten ersten Lagebild „Rechtsextremistische Tendenzen bei der Polizei NRW“ taucht Herne nicht auf, doch strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte gibt es in dieser Richtung sehr wohl.

„Konkrete Verdachtsfälle rechtsextremistischer Tendenzen“ im innerdienstlichen Bereich des für Herne, Bochum und Witten zuständigen Bochumer Polizeipräsidiums seien aktuell nicht bekannt, erklärt Polizeisprecher Marco Bischoff auf Anfrage der WAZ zum Lagebild des Landes. Allerdings liefen zurzeit drei Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte.

„Aus Neutralitätsgründen“: Polizei Essen ermittelt

Im Raum stünden die Vorwürfe der Körperverletzung im Amt, Nötigung und der Verrat von Dienstgeheimnissen. In einer der Anzeigen gehe es um „Racial Profiling“, also das Agieren von Polizisten allein aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit und/oder äußerer Merkmale anstatt aufgrund konkreter Verdachtsmomente. In einem weiteren Fall werde die Nähe eines Polizeibeamten zu einer Person aus dem Bereich der Reichsbürgerbewegung untersucht.

„Aus Neutralitätsgründen werden die Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Essen betrieben“, erklärt Bischoff. Näheres könne die Polizei derzeit zu den Fällen nicht sagen. Ob die Vorwürfe zutreffend seien, könne man erst nach Abschluss der Ermittlungen und einer staatsanwaltlichen Bewertung sagen.

Disziplinarische Maßnahmen gegen Ex-TV-Polizist

In den vergangenen fünf Jahren seien zwei weitere Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft strafrechtlich bewertet worden, so der Sprecher. Zu dem Verfahren, welches 2017 gegen einen zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedenen Polizeibeamten geführt worden sei, lägen keine abschließenden Informationen vor. In einem weiteren Fall habe die Staatsanwaltschaft 2019 ein mögliches strafrechtliches Verhalten eines Polizisten verneint.

Hintergrund: Es handele sich dabei um öffentliche Äußerungen des Ex-TV-Polizisten „Toto“. Dieser hatte - als Privatperson - bei einem Truckertreffen in Thüringen eine Art Brandrede gehalten und sich dabei unter anderem auch zur Ausländerkriminalität geäußert. Das Bochumer Präsidium habe daraufhin eine disziplinarrechtliche Missbilligung ausgesprochen, so Polizeisprecher Marco Bischoff.

Grundsätzlich gelte: „Wir nehmen jeden Fall von fremdenfeindlichen oder rassistischen Handlungen oder Äußerungen sehr ernst und werden diese konsequent verfolgen.“ Darüber hinaus arbeite das Polizeipräsidium die Thematik kontinuierlich „auf allen Ebenen der Belegschaft auf“. loc