Herne. Weil für einen defekten Fahrstuhl keine Ersatzteile zu beschaffen sind, muss die gesamte Aufzugsanlage modernisiert werden.

Ein Mietshaus an der Bebelstraße, direkt an der Bushaltestelle in Herne-Mitte. Im Mai ist der Fahrstuhl des dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses ausgefallen. Seitdem müssen die Mieter die Treppe nehmen - schwierig bis unmöglich für die, die alt oder nicht gut zu Fuß sind. Mit einer Reparatur ist frühestens im November zu rechnen: Nach Auskunft der Stieghorst Hausverwaltung in Ratingen muss die Aufzugsanlage komplett erneuert werden. Wartezeit 14 bis 20 Wochen.

Keine Ersatzteile zu bekommen

Notwendig werde die Modernisierung der gesamten Aufzugsanlage, weil „nach einem Defekt der Platine für die Etagenansteuerung“ keine Ersatzteile zu beschaffen seien, erklärt die Hausverwaltung auf Anfrage. Das hätten die Wartungsfirma und zwei andere Aufzugsfirmen bestätigt. Es seien daraufhin mehrere Angebote eingeholt worden, nun müsse die Eigentümerin sich für eines der Angebote entscheiden. Solange der Fahrstuhl nicht funktioniere, könnten sich die Mieter an den Hausmeister wenden, „sofern Hilfestellungen z. B. beim Transport von Einkäufen/Getränkekisten, erforderlich werden.“

Was für die mobilitätseingeschränkten Mieter einer Katastrophe gleichkommt, ist laut Mieterschutzbund Herne kein Einzelfall. Dass in Wohnhäusern aus den 60er- und 70er-Jahren die Aufzugsanlagen ausfallen, sei ein bekanntes Phänomen, sagt Claus Deese, Vorstand des Mieterschutzbundes Herne. „Wir hören am laufenden Band davon, dass Aufzüge still stehen.“ Auch in den Herner Wohntürmen an der Kreuzkirche sei dies schon ein Problem gewesen. Ersatzteile müssten oft aus Italien beschafft werden.

Bewohner können Miete mindern

Aber: „Die Mieter haben einen Rechtsanspruch darauf, dass der Aufzug läuft“, stellt Deese klar. Mietrechtlich bedeute das: Je nach Stockwerkhöhe können sie die Miete mindern - wer im 13. Stock wohnt, naturgemäß mehr als jemand im ersten. Und: „Wenn jemand auf den Fahrstuhl angewiesen ist, steht ihm ein verkürztes Kündigungsrecht zu.“ Deeses Tipp: „Machen Sie den Vermieter darauf aufmerksam, dass Sie die Miete unter Vorbehalt zahlen.“ Gemindert werden sollte die Mieter erst, „wenn der Aufzug wieder läuft“, weil dann die Dauer des Ausfalls feststehe.

Der Eingangsbereich des Wohn- und Geschäftshaus Bebelstraße 9 / Ecke Neustraße.
Der Eingangsbereich des Wohn- und Geschäftshaus Bebelstraße 9 / Ecke Neustraße. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Nachdem Mieter der Bebelstraße 9 auch die Stadt Herne eingeschaltet haben, habe sich die Wohnungsaufsicht des Fachbereichs Soziales der Sache angenommen, erklärt Stadtsprecher Christoph Hüsken, und zwar auf der Basis des „Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in NRW“. Dieses wurde erst kürzlich verabschiedet, um Gemeinden zu ermöglichen, stärker präventiv gegen Problemimmobilien einzuschreiten und gezielter gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Man sei mit der Hausverwaltung im Kontakt. Diese habe aber nachgewiesen, dass sie sich um das Problem kümmere.

Grundsätzlich könne die Wohnungsaufsicht bei Mängeln aller Art, etwa auch an Fenstern, Türen oder Dächern, tätig werden, ergänzt Hüsken, auch wenn kein Wasser da sei oder die Wohnung nicht zu heizen sei, wie an der Emscherstraße mehrfach vorgekommen. Dann könne die Stadt die Wohnung sogar für unbewohnbar erklären.

Vorwürfe aus Mieterkreisen, dass zusätzlich zu dem Fahrstuhlproblem die Haustür nicht schließe, weist die Hausverwaltung zurück. Das Türproblem sei im Juni behoben worden, nachdem der Hausmeister mehrfach auf Mieterwunsch die Einstellung des „Obentürschließers“ verändert habe.

Zum ebenfalls von Mieterseite monierten Müllgeruch heißt es: Ein Geruchsproblem entstehe nur dann, wenn die Tür zum Müllraum nicht geschlossen werde oder der Müll in den Kellergängen entsorgt werde.