Herne. Der Herner Krisenstab hat weitere Maßnahmen beschlossen: Unter anderem gilt die Maskenpflicht jetzt wieder im Gysenberg und an der Künstlerzeche.
Gerade vor den Ostertagen appelliert die Stadt Herne weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger, Kontakte zu reduzieren und die Abstandsregeln einzuhalten. Ab Mittwoch, 31. März, gilt wieder eine Maskenpflicht in Teilen des Gysenbergs und rund um das Impfzentrum. Das gleiche gilt für den Bereich rund um die Künstlerzeche, so die Stadt. Die Maskenpflicht gilt bis zum 18. April.
Noch in dieser Woche sollen laut Krisenstab Personen ab 79 Jahren mit einem Schreiben über die Impfung informiert werden. Impftermine könnten ab Dienstag, 6. April, über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe vereinbart werden. Ab dem 8. April soll mit dem Impfen begonnen werden. Das Impfangebot umfasse dann auch die Ehepartner unabhängig von deren Geburtsjahr. Das Herner Impfzentrum werde über die Ostertage an allen Tagen geöffnet bleiben und Impfungen vornehmen, teilt die Stadt mit. Um mögliche Impfreste bestmöglich an berechtigte Personen verimpfen zu können, werde kurzfristig an einer Software-Lösung gearbeitet. Wenn sich abzeichne, dass am Ende eines Tages Impfstoff übrig bleibe, würden die entsprechenden Personen informiert. Die Hausärzte würden am kommenden Dienstag, 6. April, in Herne pünktlich mit den Impfungen starten, so die Stadt. Insbesondere Personen mit Vorerkrankungen sollen hier zu Beginn geimpft werden.
Negativer Corona-Test ist Voraussetzung für Museumsbesuch
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Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen sei mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Voraussetzung für den Besuch und die Nutzung der Angebote sei ein negativer Corona-Test. Liegt der oben beschriebene negative Test vor, könnten weiterhin höchstens 20 Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport treiben. Liegt der entsprechende Test nicht vor, sei die zulässige Gruppengröße auf höchstens zehn Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.