Arnsberg/Herne..

Ab Mittwoch wandern wieder Böller und Raketen für das Feuerwerk zu Silvester über die Ladentheke. Die Bezirksregierung mahnt zur Vorsicht beim Kauf und Umgang mit den Feuerwerkskörpern.

Erster Rat: „Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung“, warnt Klaus Dreisbach vom Technischen Arbeitsschutz der Bezirksregierung. Dreisbach und Kollegen raten, nur solche Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und/oder über eine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung, beispielsweise BAM-PII-1234, verfügen. Wichtig auch: Kunden sollten auf jeden Fall die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper in Ruhe lesen, beachten und vor allem keine „Experimente“ oder Mutproben versuchen.

Kritischer Blick auf den Handel

Weiterer Hinweis: „Feuerwerkskörper der Kategorie 2(F2), die nur am 31. Dezember und am Neujahrstag abgebrannt werden dürfen, gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern nur an Personen über 18 Jahre. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1(F1) darf nur an Personen ab zwölf Jahre verkauft werden“, so Dreisbach weiter.

Auch für den Gebrauch von so genannten „Mehrschussbatterien“ haben die Experten einen Tipp bereit: Sie müssen so aufgestellt werden, dass sie auf keinen Fall umfallen können. „Einmal angezündet, lassen sie sich nämlich nicht mehr stoppen“, so Dreisbach.

Einen kritischen Blick werfen die Arbeitsschützer der Bezirksregierung auch auf den Handel, denn beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist einiges zu beachten: Erlaubt sind im Verkaufsraum grundsätzlich nur 70 kg (netto) Feuerwerkskörper, davon höchstens 20 Prozent ohne Sicherheitsverpackungen.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2, die nicht in Sicherheitsverpackungen verpackt sind, dürfen innerhalb des Verkaufsraumes nur in geschlossenen Schaukästen aufbewahrt werden. Nur Feuerwerkskörper in Sicherheitsverpackungen dürfen auf offenen Verkaufstischen ausgestellt werden; zudem muss der Verkaufsstand für Feuerwerkskörper unter ständiger Aufsicht des Verkaufspersonals stehen. Dies gilt auch für Verkaufsstände, an denen ausschließlich Feuerwerkskörper in Sicherheitsverpackungen verkauft werden, so Arnsberg weiter. Kioskbetreiber müssen zudem beachten, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht durch das Verkaufsfenster nach draußen verkauft werden dürfen.

Die Bezirksregierung wird auch in diesem Jahr im gesamten Regierungsbezirk vor Ort prüfen, ob der Handel die gesetzlichen Vorgaben einhält, kündigt die Behörde an.