Herne.. Die CDU strebt eine „Anpassung“ der 1989 erstellten und seitdem nicht geänderten Herner Baumschutzsatzung an: Das sieht eine Vereinbarung von Rot-Schwarz im Kooperationsvertrag vor. Stadtgrün sieht dafür keinen Anlass, will sich aber der Diskussion stellen.


Ein kleines „Jubiläum“ kann Herne in Kürze begehen: Am 7. Dezember 2014 besteht die Baumschutzsatzung 25 Jahre. Kein Grund zum Feiern, meint die Herner CDU – und hat damit bei der neuen Partnerin SPD Gehör gefunden. Im rot-schwarzen Kooperationsvertrag findet sich auf CDU-Initiative der Passus, dass die aktuelle Baumschutzsatzung „im Sinne einer Harmonisierung zu Nachbarstädten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden“ solle.

Handlungsbedarf sieht die CDU schon länger. „Es ist an der Zeit, notwendige Veränderungen vorzunehmen“, sagt Partei- und Fraktions-Chef Markus Schlüter zur WAZ. Er sehe an vielen Stellen Handlungsbedarf, sagt Schlüter. Das habe auch der Sturm gezeigt. Er verweist zudem auf Städte wie Gelsenkirchen und Bochum, wo die Satzung im Sinne der Bürger reformiert und angepasst worden sei.

Überprüfung soll 2015 beginnen

Er wolle der Diskussion nicht vorgreifen, so Schlüter, aber er könne sich vorstellen, dass einige Baumarten - wie in Nachbarstädten geschehen (Bericht unten) - komplett aus der Satzung herausgenommen würden. Er gehe davon aus, dass die Herner Politik 2015 „in Ruhe“ die Reformdebatte angehen werde.

Was sagt Stadtgrün? „Wenn wir der Meinung wären, dass die Satzung geändert werden müsste, hätten wir das längst zum Thema gemacht“, sagt Stadtgrün-Chef Heinz-Jürgen Kuhl. Die Satzung sei nach Wahlen schon häufiger auf den Prüfstand gestellt worden. Auch diesmal werde man offen in die Diskussion gehen - jedoch mit einem festen Standpunkt: „Unsere Satzung hat sich bewährt“, sagt Mechthild Donné, die bei Stadtgrün für die Baumschutzsatzung zuständig ist.

Das macht sie auch daran fest, dass die Bürger nur selten den Klageweg beschritten. Seit 2009 sind nach Angaben der Stadt nur neun Bürgerklagen am Verwaltungsgericht verhandelt worden. Eine Niederlage habe die Stadt nur in einem Fall erlitten, in zwei weiteren Fällen haben man „nachbessern“ müssen. In der Regel sei es vor Gericht um die Verweigerung von Fällgenehmigungen oder die von der Stadt geforderten Auflagen gegangen, heißt es.

Die Herner Baumschutzsatzung sei deutlich und für den Bürger einfach zu verstehen, erklärt Stadtgrün. Und: Vielen Anträgen von Bürgern werde stattgegeben. „Stadtgrün ist nicht der große Verhinderer“, betont Donné. Die Satzung lasse Spielräume, die man im Sinne der Bürger nutze.

Das sieht auch BUND-Sprecherin Hiltrud Buddemeier so, die sich ebenfalls gegen Änderungen ausspricht. Sie beobachte aber mit Sorge einen Wandel in der Beziehung von Menschen zu Bäumen: „Der Baum passt nicht in unsere Wegwerfgesellschaft.“


Ausnahmen Pappeln, Birken, Weiden und Robinien

Ziele der Baumschutzsatzung sind unter anderem die Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes, die Sicherung von Nist- und Brutstätten, die Verbesserung der „kleinklimatischen Verhältnisse“ und die Pflege des Ortsbildes. Unter Schutz stehen alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr (gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden).

Städte wie Bochum oder Gelsenkirchen habe ihre Satzung zuletzt in wesentlichen Punkten geändert. So sind in beiden Städten Baumarten aus der Satzung herausgenommen worden: Pappeln und Birken in Gelsenkirchen sowie in Bochum zusätzlich Weiden und Robinien.

In Bochum wurde 2011 zudem beschlossen, dass die Satzung nicht für Grundstücke unter 350 Quadratmetern gilt. Ausnahmen seien zu genehmigen, so heißt es, wenn „die Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen“. Unzumutbar sei, wenn „Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht benutzt werden können“.

Gelsenkirchen erlaubt seit 2012 Ausnahmen von der Satzung, u.a. wenn der Baum auf einer privaten Fläche steht und das Maß zwischen Außenwänden eines Wohngebäudes und dem Baum weniger als sechs Meter beträgt (gemessen in einem Meter Höhe vom Boden).

Stadtgrün lehne entsprechende Änderungen ab und halte sie teilweise für problematisch, so Leiter Heinz-Jürgen Kuhl.