Bochum/Herne. Erst riskante Bremsmanöver auf der Autobahn 42, dann fliegende Fäuste. Konsequenz für einen bekannten Verkehrsrowdy: Fahrverbot und Bewährung.
Erst gab es riskante Bremsmanöver auf der Autobahn, dann flogen an der Ampel die Fäuste: Eine blutige Prügelei an der A42-Abfahrt „Baukau“ zieht für einen einschlägig vorbestraften Verkehrsrowdy (36) ein einmonatiges Fahrverbot und acht Monate Haft auf Bewährung nach sich. Das ergab am Montag ein Berufungsprozess am Bochumer Landgericht.
Der Bauleiter aus Castrop-Rauxel hatte im August 2018 mit seinem Peugeot auf der A43 einen anderen Autofahrer rechts überholt und danach gefährlich ausgebremst. Das andere Fahrzeug war ausgebrochen, nur mit Glück war es nicht zu einer Kollision gekommen. Nachdem beide Pkw weiter- und an der A42-Ausfahrt „Baukau“ abgefahren waren, hatten sich die Autofahrer unweit der Ampel ein handfeste Prügelei geliefert.
Gericht lässt Milde walten, weil sich der Verkehrssünder einsichtig zeigte
Der andere Autofahrer war in den Schwitzkasten genommen worden und hatte sich ein blaues Auge zugezogen, der Angeklagte sogar einen Nasenbeinbruch. Im Prozess vor der 17. Berufungskammer nickte der vorbestrafte Verkehrssünder die von ihm angezettelte Ausfahrts-Prügelei (anders als noch in erster Instanz) erstmals einsichtig ab. Das Gericht ließ daraufhin Milde walten, sah von einem kompletten Führerscheinentzug ab und verhängte „nur“ ein Fahrverbot. Als spürbare Auflage zu der Bewährungshaftstrafe muss der „Ampel-Rowdy“ 600 Euro an die Verkehrswacht bezahlen. Das Urteil lautet auf Körperverletzung, Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs.