Herne. An den Kliniken des EvK in Herne gilt weiter ein Kopftuch-Verbot für Beschäftigte. Warum das schnell gekippt werden muss – ein Kommentar.

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Krankenhäuser können das Tragen eines Kopftuchs bei Beschäftigten verbieten. Das kann man begrüßen oder kritisieren. Krankenhäuser, die mit der Ruhr-Uni zusammenarbeiten, sollten das Kopftuch aber erlauben. Denn: Die Ruhr-Uni hat sich der Charta der Vielfalt verpflichtet, die Hochschule betrachtet diese Vielfalt als Gewinn für die Universität und ihre akademische Gemeinschaft – und lehnt das Kopftuch-Verbot deshalb ab.

Die katholische St. Elisabeth-Gruppe hat sich lange gesträubt, die Werte der Uni anzuerkennen, hat (zu) spät eingelenkt und in der Hängepartie mit Studierenden und Rektorat kein gutes Bild abgegeben. Die Evangelische Krankenhausgemeinschaft sollte diesen Fehler nicht wiederholen, sondern ihr Kopftuch-Verbot schnellstens kippen. Als Partner der Uni haben die Klinikbetreiber viele Vorteile: Sie bekommen in Zeiten des Fachkräftemangels junge, engagierte Nachwuchskräfte, die sie an ihre Häuser binden können. Da ist es eine Selbstverständlichkeit, auch die Leitlinien der Hochschule anzuerkennen.