Heiligenhaus / Leipzig. Eigentlich sollte vergangene Woche über den Autobahn-Weiterbau zwischen Heiligenhaus und Ratingen verhandelt werden, doch der Termin wurde abgesagt.
Beide Seiten hatten wohl gehofft, in dieser Woche bereits mehr Klarheit zu haben. Die ursprünglich für den 24. Oktober terminierte Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig musste jedoch – wie berichtet – krankheitsbedingt kurzfristig abgesagt werden. Nun steht der neue Termin fest: Am 4. Dezember soll verhandelt werden.
Dabei handelt es sich nicht mehr um die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Diese wurde von den Umweltschützern zurückgezogen.
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Die Kläger – in diesem Fall Privatpersonen – wenden sich mit der letzten noch anhängigen Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf. Anders als in früheren Planungen sollen nun im Bereich der Querung des Homberger Bachtals ein Nebenweg und für die Dauer der Bauzeit eine Behelfsbrücke über den Kaltenbach errichtet, ein Weg verlegt sowie die Pfeilerstellungen und Abmessungen der beiden Brücken über den Homberger Bach und den Kaltenbach geändert werden. Die Kläger bewohnen einen landwirtschaftlichen Hof im Homberger Bachtal und sind Eigentümer von Grundstücken, die für den Neubau der Autobahn in Anspruch genommen werden sollen. Sie rügen laut Bundesverwaltungsgericht die fehlende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, eine unzureichende Darlegung der Erforderlichkeit der Änderungen sowie Mängel der artenschutzrechtlichen Prüfung.
Inwieweit sich durch den späteren Verhandlungstermin auch das Ausschreibungsverfahren für den Weiterbau der Autobahn A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen verzögert, ist unklar. Zuletzt war man optimistisch, im Winter mit den Arbeiten beginnen zu können.