Velbert. Nach der Erhöhung der Taxipreise im Vorjahr fordert die Vereinigung jetzt eine erneute Preissteigerung für den Kreis Mettmann.
5,90 Euro kostet es derzeit auf jeden Fall, wenn Velberter tagsüber ein Taxi rufen. Der erste Kilometer ist in diesem Preis inklusive. Für jeden weiteren Kilometer kommen 2,40 Euro hinzu. so kostet die rund acht Kilometer lange Fahrt zwischen Velbert-Mitte und dem Historischen Bürgerhaus in Langenberg beispielsweise 22,70 Euro – Trinkgeld für den Fahrer natürlich noch nicht inklusive.
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Für viele Velberter ist das schon zu teuer – auf der anderen Seite sind die Unternehmen steigenden Kosten ausgesetzt. Ein Wirtschaftlichkeits-Spagat also. Die Gefahr: Werden die Tarife nach 2023 erneut erhöht, verzichten möglicherweise noch mehr Menschen auf ein Taxi und versuchen, anders von A nach B zu gelangen.
Das fordert die Fachvereinigung Personenverkehr für den Kreis Mettmann
Die „Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen“ mit Sitz in Monheim hat im Namen ihrer im Kreis Mettmann angeschlossenen Unternehmen – dabei handelt es sich um ein gutes Viertel aller Unternehmen – eine Erhöhung der Beförderungsentgelte zum 1. Januar 2025 beantragt. Der Grundpreis soll demnach um rund 13,5 Prozent auf 6,70 Euro steigen, der Kilometerpreis von 2,40 Euro auf 2,70 Euro. Die eingangs beispielhaft genannte Fahrt von Velbert-Mitte nach Langenberg würde sich so auf 25,60 Euro verteuern, also um knapp drei Euro. Auch Nacht- und Wochenendtarife, der Großraumzuschlag und Wartezeiten sollen nach dem Wunsch der Vereinigung teurer werden – teils um rund 20 Prozent.
Für das „Rolli-Taxi“ soll ein „angemessener Zuschlag“ anfallen
Zusätzlich wird die Einführung eines angemessenen Zuschlags für das sogenannte Rolli-Taxi gefordert. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug, das für die Aufnahme eines besetzten Rollstuhls geeignet ist und zusätzlich vier weitere Fahrgäste befördern kann. Eine
Rampe ermöglicht das Hineinfahren mit dem Rollstuhl.
Als Gründe nennt Vereinigung auch steigende CO2-Abgaben auf Diesel
Als Begründung nennt die Vereinigung unter anderem die steigenden CO2-Abgaben auf Diesel und zusätzliche Investitionskosten in unterer vierstelliger Höhe pro Fahrzeug durch die sogenannte Kassensicherungsverordnung, die oft mit der Anschaffung neuer Taxameter-Modellen verbunden sei. Die Fachvereinigung weist in ihrem Antrag darauf hin, dass die beantragten Preise aktuell die Untergrenze für einen den auskömmlichen Betrieb sichernden Taxitarif darstellen würden.
Diese Resonanz hat der Kreis von den Städten und von Taxi-Unternehmen erhalten
Festgelegt werden Taxitarife in Deutschland jedoch nicht von den Unternehmen, sondern per Rechtsverordnung durch die Kreise bzw. kreisfreien Städte. Für Velbert und Heiligenhaus ist somit der Kreis Mettmann zuständig, der alle 96 ansässigen Unternehmen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten hat. Dabei haben sich lediglich 18 Taxi-Betriebe zurückgemeldet - neun sind für eine Erhöhung, neun dagegen. Der Taxiverband NRW, dem mit 151 Fahrzeugen rund 70 Prozent der konzessionierten Taxis angehören, hat seine Mitglieder ebenfalls befragt: Dort hat sich die Mehrheit gegen die Erhöhung ausgesprochen.
Die Stadt Velbert bittet um einen Lösungsansatz, „der einerseits kostendeckend für die Unternehmen, andererseits für die Kunden nicht zu hochpreisig ist, um die Konkurrenzfähigkeit gegenüber App-basierten Anbietern zu erhalten“, die Stadt Heiligenhaus steht einer Erhöhung der Tarife, auch unter Einbindung der in Heiligenhaus ansässigen Beförderungsunternehmen, „eher ablehnend“ gegenüber.
Kreisverwaltung kann Argumenten des Verbandes nicht folgen
Auch der Kreis Mettmann vertritt eine recht klare Meinung: „Die letzte Tariferhöhung ist zum 1. Februar 2023 erfolgt. Für die Berechnung der Tarife wurden die Kosten aus dem Jahr 2022 berücksichtigt. Der weitere Anstieg des Mindestlohns um 82 Cent sowie der CO2-Abgabe um 7,8 Cent bis zum Jahr 2025 rechtfertigen eine Tariferhöhung nicht, da die Kraftstoffkosten, insbesondere im Jahr 2024, stark rückläufig sind und sich auch die Inflationsrate deutlich abgeschwächt hat.“ Kosten, die durch die Kassensicherungsverordnung entstehen, könnten als Betriebsausgabe verbucht werden. Und: „Die Einführung eines gesonderten Zuschlags für die Nutzung eines Rolli-Taxis könnte als Diskriminierung schwerbehinderter Menschen angesehen werden und sollte deshalb nicht in die Taxi-Tarifverordnung aufgenommen werden“, heißt es aus dem Kreishaus.
So lautet die Empfehlung an den Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verbraucherschutz, der am 7. November im Kreishaus tagt, auch, dem Antrag auf Erhöhung nicht zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung obliegt dann dem Kreistag.