Heiligenhaus. Mit Spannung erwartet, nun heißt es weiter warten: Die Verhandlung um die letzte Klage gegen den Weiterbau der A44 ist spontan aufgehoben worden.

Eigentlich sollte es am Donnerstag, 24. Oktober, beim Bundesverwaltungsgericht um die letzte Klage gegen den Weiterbau der A44 geben. Auf die Entscheidung um den Lückenschluss zwischen Heiligenhaus und Ratingen muss nun noch ein Weilchen gewartet werden: Die Verhandlung wurde am Mittwoch überraschend abgesagt.

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Mitarbeitende der bauausführenden Deges hatten sich schon auf den Weg zur Verhandlung nach Leipzig gemacht, als der Anruf der Absage kam; wieso der Termin so spontan aufgehoben wurde, die Deges weiß es nicht. Erst vor ein paar Wochen war eine weitere Klage des BUND komplett eingestellt worden; die Naturschützer hatten diese zurückgezogen. „Im Vorfeld hat das Bundesverwaltungsgericht nun hohe Anforderungen an die weitere Begründung der Klage gestellt“, erläuterte da der BUND-Vorsitzende Götz-Reinhardt Lederer, dass man Kosten und Aufwand bei ungewissem Ausgang nicht habe tragen können.

Worum es in der Klage bei dem Lückenschluss der A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen geht

Nun gibt es weitere Privatpersonen, die sich mit einer gemeinsamen Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf wendet. Sie fordern einen Nebenweg im Bereich der Querung des Homberger Bachtals sowie eine Behelfsbrücke über den Kaltenbach während der Bauzeit. Außerdem sollen ein Weg verlegt, Pfeiler anders gestellt und die Abmessungen der Brücken über die Bäche geändert werden.

Derzeit endet die A44 an der Ratinger Straße in Heiligenhaus.
Derzeit endet die A44 an der Ratinger Straße in Heiligenhaus. © FUNKE Foto Services | Sebastian Sternemann

Die Kläger bewohnen einen landwirtschaftlichen Hof im Homberger Bachtal und sind Eigentümer von Grundstücken, die für den Neubau der Autobahn in Anspruch genommen werden sollen. Sie rügen laut Bundesverwaltungsgericht die fehlende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, eine unzureichende Darlegung der Erforderlichkeit der Änderungen sowie Mängel der artenschutzrechtlichen Prüfung.

Was die Bundestagsabgeordneten dazu sagen

Diese letzte Verhandlung im Bereich des Lückenschlusses zwischen Heiligenhaus und Ratingen wurde auch von der hiesigen Politik und den beiden Bundestagsabgeordneten Peter Beyer (CDU) und Kerstin Griese mit Spannung erwartet. Peter Beyer berichtet von einem Gespräch mit Michael Güntner, dem Geschäftsführer der Autobahn GmbH des Bundes, in dem er die Dringlichkeit des Projekts unterstrichen und nächste Schritte besprochen habe: „Der Lückenschluss hat für den Bund höchste Priorität“, wird Güntner aus diesem Gespräch hinaus zitiert. Das klare Bekenntnis des Bundes gebe der Region Hoffnung, dass dieses infrastrukturelle Nadelöhr bald der Vergangenheit angehören werde, kommentierte Beyer.

„Der Lückenschluss wird kommen“, meldet sich auch Sozialstaatssekretärin Kerstin Griese (SPD) zu Wort. Sie habe gegenüber Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic (FDP) erneut und mit Nachdruck auf die Dringlichkeit der A-44-Fertigstellung für die niederbergische Wirtschaft hingewiesen. Luksic habe ihr zugestimmt und bekräftige in seiner schriftlich vorliegenden Antwort, dass das Vorhaben vom Bundestag als „laufende und fest disponierte Maßnahme“ eingestuft worden sei. „Damit besteht für die Autobahn GmbH des Bundes ein gesetzlicher Auftrag, das Vorhaben weiter zu planen und entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten umzusetzen.”

Grund für die Absage und neuer Termin

Übrigens: Der Grund, teilt das Bundesverwaltungsgericht mit, ist jedoch ein einfacher: „Der heutige Verhandlungstermin zum Verfahren BVerwG 9 A 14.23 musste leider kurzfristig aufgrund Krankheit aufgehoben werden. Ein neuer Termin steht derzeit noch nicht fest und muss von Amts wegen neu bestimmt werden“, teilt die Pressestelle des Gerichts mit.