Heiligenhaus. Am 24. Oktober verhandelt das Bundesverwaltungsgericht: Es geht um den Weiterbau der Autobahn zwischen Heiligenhaus und A3. Darum geht es im Verfahren.

Aus Sicht der Befürworter des A44-Weiterbaus waren es gute Nachrichten, als der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Mitte September verkündete, seine Klage gegen die A44-Ausbauplanung zurückzuziehen. Konkret hatten die Naturschützer den Hochwasserschutz bemängelt.

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In der Planungsphase sei versprochen worden, so BUND-Vorsitzender Götz-Reinhardt Lederer, „dass am Kreuz von A3 und A44 die Wassermassen eines 100-jährigen Hochwasserereignisses bewältigt werden können“. Gleichzeitig seien die Zuleitungen zu den Regenüberlaufbecken jedoch nur für ein ein- bis dreijährige Hochwasserereignisse ausgelegt. Die Folge aus Lederers Sicht: „Wassermassen können die Becken im Falle des 100-jährigen Ereignisses überhaupt nicht im vollen Umfang erreichen.“

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 24. Oktober

Weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jedoch hohe Anforderungen an die weitere Begründung der Klage gestellt habe, was zu hohen Kosten und Aufwänden aufseiten der Naturschützer geführt hätte, habe man die Klage schlussendlich zurückgezogen. Es gibt jedoch noch eine weitere Klage, die am 24. Oktober vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem mündlichen Verfahren verhandelt werden soll.

Derzeit endet die Autobahn A44 von Velbert kommend in Heiligenhaus.
Derzeit endet die Autobahn A44 von Velbert kommend in Heiligenhaus. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Warum Privatpersonen gegen den A44-Weiterbau klagen

Die Kläger – in diesem Fall Privatpersonen – wenden sich mit der Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf. Anders als in früheren Planungen sollen nun im Bereich der Querung des Homberger Bachtals ein Nebenweg und für die Dauer der Bauzeit eine Behelfsbrücke über den Kaltenbach errichtet, ein Weg verlegt sowie die Pfeilerstellungen und Abmessungen der beiden Brücken über den Homberger Bach und den Kaltenbach geändert werden. Die Kläger bewohnen einen landwirtschaftlichen Hof im Homberger Bachtal und sind Eigentümer von Grundstücken, die für den Neubau der Autobahn in Anspruch genommen werden sollen. Sie rügen laut Bundesverwaltungsgericht die fehlende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, eine unzureichende Darlegung der Erforderlichkeit der Änderungen sowie Mängel der artenschutzrechtlichen Prüfung.

Die Angerbachtalbrücke zwischen Heiligenhaus und Ratingen.
Die Angerbachtalbrücke zwischen Heiligenhaus und Ratingen. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey www.luftbild-blossey.de

Deges bereitet aktuell Ausschreibungen vor, hält sich bis zum Urteil aber noch zurück

Genau verfolgen wird man den Verhandlungsverlauf sicherlich auch bei der Deges, die für den Weiterbau bzw. Lückenschluss der A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen-Ost (A3) verantwortlich ist. Nach Informationen der Redaktion werden aktuell Ausschreibungen für die anstehenden Arbeiten vorbereitet. Ob dann tatsächlich im Winter mit den Arbeiten begonnen werden kann, hängt neben der Witterung sicherlich auch mit dem Urteil der Bundesverwaltungsrichter in Leipzig ab.

Den genauen Eröffnungstermin des A44-Teilstücks kennen wohl nur Hellseher

Der Heiligenhauser Bürgermeister Michael Beck hatte sich nach Rücknahme der BUND-Klage nicht auf einen Termin festlegen wollen, wann seiner Einschätzung nach die ersten Fahrzeuge über das neue Autobahnteilstück rollen könnten:  „Ich bin nach wie vor als Bürgermeister und nicht als Hellseher unterwegs“, sagte er. Andere Beobachter aus dem politischen Raum werfen immer wieder die Jahreszahl 2028 in den Raum. Marcus Stimler, Zweigstellenleiter der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf in Velbert, sagte, dass „unsere Mitgliedsunternehmen bis spätestens Ende 2027 den Lückenschluss erwarten“. .