Heiligenhaus / Ratingen. Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, in der es um den Autobahn-Ausbau zwischen Heiligenhaus und Ratingen-Ost gehen sollte, ist abgesagt.

Das kommt überraschend: Die BUND-Kreisgruppe Mettmann hat ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Planung der A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen zurückgezogen. Der Prozess sollte im Oktober stattfinden.

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„Im Vorfeld hat das Bundesverwaltungsgericht nun hohe Anforderungen an die weitere Begründung der Klage gestellt“, erläutert BUND-Vorsitzender Götz-Reinhardt Lederer, dass man Kosten und Aufwände bei ungewissem Ausgang nicht habe tragen können.

Zuleitungen in Regenüberlaufbecken in Ratingen sind laut BUND für zu wenig Wasser ausgelegt

In der Planungsphase sei versprochen worden, so Lederer in seiner Stellungnahme weiter, „dass am Kreuz von A3 und A44 die Wassermassen eines 100-jährigen Hochwasserereignisses bewältigt werden können“. Gleichzeitig seien die Zuleitungen zu den Regenüberlaufbecken jedoch nur für ein ein- bis dreijährige Hochwasserereignisse ausgelegt. Die Folge aus Lederers Sicht: „Wassermassen können die Becken im Falle des 100-jährigen Ereignisses überhaupt nicht im vollen Umfang erreichen. Ein großer Teil des Straßenabwassers wird sich nach Schwarzbach und Anger ausbreiten. Was dann passiert, konnte man dieses Jahr in Bayern deutlich sehen: eine riesige Überschwemmung.“

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BUND: Mit Rückzug der Klage ist Hochwassergefahr nicht beseitigt

Mit der Klage habe der BUND auf die Gefahr hingewiesen, habe aber offenbar weder bei Straßenbauern noch bei Gericht die Dringlichkeit für einen zeitgemäßen Überflutungsschutz aufzeigen können. Lederer: „Mit dem Rückzug der Klage ist die Überschwemmungsgefahr nicht beseitigt. Wir wünschen jetzt nur allen betroffenen Bürgern, dass das hundertjährige Hochwasser hier nie eintreten möge!“