Heiligenhaus. Wer im Heljensbad schwimmen oder saunieren will, kann dies ab Mittwoch wieder tun. Es gelten jedoch einige Regeln, die Besucher beachten müssen.
Schwimmen und saunieren im Heljensbad ist ab Mittwoch, 5. Januar, wieder möglich: Bis Freitag wird das Bad dann sogar durchgängig von 6.30 bis 21 Uhr geöffnet sein.
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Aufgrund der Coronaschutzverordnung NRW vom 28. Dezember 2021 weist das Badteam auf ein paar Besonderheiten hin: Für den Besuch der Bäder und der Sauna gilt die 2G-Plus-Regel. Der Zugang ist daher ausschließlich Gästen mit gültigem Impf- oder Genesungsnachweis in Verbindung mit einem auf sie ausgestellten Ausweispapier sowie einem negativen Testnachweis möglich. Die Kontrolle der Nachweise findet am Service Point Kasse statt.
Heiligenhauser Heljensbad weist auf Verhaltensregeln hin
Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 17 Jahren müssen an den Wochenenden und den Ferien beim Besuch ebenfalls einen Testnachweis (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder 48- Stunden PCR-Test) und ein auf sie ausgestelltes Ausweispapier erbringen. Dies gilt nicht für Wochentage, wo die regelmäßigen Schultestungen stattfinden. Kinder bist zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Es gilt eine Maskenpflicht im Eingangs- und Umkleidebereich im Hallenbad (Ausnahme Schwimmbecken) sowie in den Innenbereichen Sauna (Ausnahme Saunakabinen). Aufgrund der geltenden Abstandsregelung in Innenräumen finden momentan keine Aqua-Kurse statt. Die Nutzung der Saunakabinen ist ebenfalls reglementiert.
Ein Testzentrum befindet sich direkt auf dem Parkplatz des Heljensbads. Weitere Infos beim Badteam unter 02056 /922171.