Der Alleenradweg gerät erneut in die Schlagzeilen: Am Donnerstag flog ein faustgroßer Stein von der südlichen Brücke über der Ruhrstraße in Richtung Fahrbahn – eine Windschutzscheibe splitterte, auch die Motorhaube des Wagens wurde beschädigt. Geworfen hatte den Stein offenbar ein 13-jähriges Mädchen. Der Autofahrer blieb unverletzt.
Der 34-jährige Heiligenhauser war gegen 18 Uhr mit seinem Mitsubishi Galant auf der Ruhrstraße in Richtung Heiligenhaus unterwegs. In Höhe der „Jagdhütte“ flog der Stein von der Brücke, traf seinen Wagen. Der Heiligenhauser stoppte sofort und sah Kinder in Richtung Wald laufen. Der Mitsubishi-Fahrer lief hinterher und konnte je zwei zehn und 13 Jahre alte Mädchen aus Heiligenhaus stoppen. Er alarmierte die Polizei.
Erst fotografiert, dann Steine geworfen
Den Beamten erklärten die Mädchen, dass sie zunächst von der Brücke fotografiert hätten. Dann habe man kleine Steinchen und Stöckchen nach unten geworfen und schließlich eine der beiden 13-Jährigen den faustgroßen Stein, der offenbar das Fahrzeug getroffen hat.
Nach Abschluss der ersten Ermittlungen wurden die Kinder ihren Eltern übergeben. An dem Auto entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden in Höhe von rund 1000 Euro. Der Fahrer erstattete Anzeige.
Mädchen nicht strafmündi
Das Jugendamt wird einen Bericht zu dem Vorfall erhalten, die Sache geht aber auch an die Staatsanwaltschaft. Ein Verfahren hat das Mädchen von dort aber voraussichtlich nicht zu erwarten. Denn die Strafmündigkeit beginnt erst mit 14 Jahren.Auch die Formel „Eltern haften für ihre Kinder“ kommt in Fällen wie diesen wohl nicht zum Tragen. „Deliktfähig“, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt, ist die 13-Jährige nämlich schon. Der betroffene Autofahrer könnte zivilrechtlich klagen und hätte 30 Jahre lang Anspruch auf die Begleichung seines Schadens – sobald das Mädchen eigenes Geld verdient.